Dienstreise eines Henkers – Der britische Scharfrichter Albert Pierrepoint in Graz
Meinhard Brunner
Einleitung
Die britische Besatzungsmacht in Österreich etablierte 1945 in ihrer Zone neben einem vielschichtigen Verwaltungsapparat auch ein System unterschiedlicher Militärgerichte, wobei die weitaus meisten Verhandlungen den Military Government Courts zufielen. Diese Gerichte der Militärregierung waren wiederum in drei Ebenen gegliedert: Das Summary Court (Einfaches Militärgericht) befasste sich mit kleineren Vergehen und konnte Haftstrafen bis zu einem Jahr verhängen.[1] Darüber war das Intermediate Court (Mittleres Militärgericht) angesiedelt, welches einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft ausschöpfte.[2] Als Oberstes Militärgericht war schließlich das General Court befugt, lebenslange Haftstrafen und auch die Todesstrafe zu verhängen.[3]
In Kärnten und Wien befassten sich britische General Courts mit schweren Straftaten, die während der Besatzungszeit verübt wurden. In der Steiermark hatten sie aber zusätzlich sogenannte atrocities (Kriegsgräuel) zu behandeln, die im April 1945 im Zuge der Todesmärsche in das KZ Mauthausen an ungarischen Juden verübt worden waren. Insgesamt wickelten die Briten in den Jahren 1946 bis 1949 zumindest 50 General Court Verhandlungen mit 126 Angeklagten ab. Dabei ergingen 52 Todesurteile (darunter 28 wegen Kriegsgräuel), von denen 42 tatsächlich vollstreckt wurden.[4]
In Graz endete am 29. April 1946 bereits die erste atrocities-Verhandlung, der (erste) ‚Eisenerzer Prozess‘, mit zehn Todesurteilen, die am 21. Juni 1946 durch Erschießen exekutiert wurden.[5] Ein General Court in Klagenfurt verhängte am 22. Mai 1946 ein Todesurteil wegen Mordes, das am 18. Juli 1946 ebenfalls von einem Erschießungskommando vollstreckt wurde.[6] Nach Ansicht der Briten waren Hinrichtungen durch Erschießen aber keine ideale Lösung, weil hierfür vergleichsweise aufwändige Vorbereitungen notwendig waren. Daher beauftragte die Allied Commission for Austria, British Element (ACA/BE), Ende Juni 1946 den Senior Military Government Officer Steiermark mit der Errichtung eines Galgens: This gallows at Graz would serve for all British requirements in Austria.[7]
Die Verurteilten
Unterdessen füllten sich gewissermaßen die Todeszellen, denn im Frühjahr und Sommer 1946 hatten General Courts in Kärnten acht weitere Personen zur Höchststrafe verurteilt. Es handelte sich um junge Männer aus Polen und der Ukraine (gemäß heutigem Grenzverlauf), die sich als Displaced Persons (DPs) in Österreich aufhielten:
* Wasil Sossnowsky (geb. 1924 in Jablaninka Kamianka) und Michael Werhun (geb. 1922 in Chmelowa) wurde ein Raubüberfall zur Last gelegt, bei dem am 13. November 1945 zwei Bewohner des einschichtig gelegenen Bauernhofes vlg. Spitzer in Kaltenberg (Gem. Eberstein, Kärnten) erstochen und drei weitere schwer verletzt worden waren.[8] Verurteilt am 7. Mai 1946 in Klagenfurt.[9]
* Stefan Melnitschuk (geb. 1923 in Kolomea/Kolomyja) und Stefan Melisz (geb. 1925 in Konjuchy) standen vor Gericht, weil sie in der Nacht zum 4. April 1946 – mit zwei Komplizen – die Bewohner einer Baracke des DP-Lagers Völkendorf (Gem. Villach) ausrauben wollten und dabei den Polen Icko Pupko durch einen Kopfschuss tödlich verletzt hatten.[10] Verurteilt am 26. Juni 1946 in Villach.[11]
* Piotr Lewkowicz (geb. 1925 in Inowrocław) war geständig gewesen, am 10. Juni 1946 die vierjährige Rosemarie Arbesser in einem Wald bei Judendorf (Gem. Villach) getötet und dann geschändet zu haben.[12] Verurteilt am 27. Juni 1946 in Villach.[13]
* Peter Bartko (geb. 1923 in Lemberg/Lwiw), Michael Jaskow (geb. 1926 in Zyrawa) und Michael Perzak (geb. 1925 in Teofipilka) gehörten einer Bande an, die im Mai und Juni 1946 mehrere brutale Raubüberfälle im Raum Villach sowie im Ober- und Unterdrautal verübt hatte.[14] Verurteilt am 2. August 1946 in Villach.[15]
Die acht Männer wurden am 18. September 1946 aus Kärnten in die Strafanstalt Karlau überstellt.[16] Einen Eindruck von der Verfassung dieser Menschen in den letzten Lebensstunden vermitteln ausgerechnet die Memoiren ihres Henkers Albert Pierrepoint. Dieser wollte sich am Vorabend der Hinrichtungen ein Bild von den Verurteilten machen und fasste seine Eindrücke wie folgt zusammen: „I never saw a more dejected group of people in my life. They were unclean, very roughly clothed, spiritless and, to my eye, hungry.“[17]
Albert Pierrepoint
Der englische Scharfrichter Albert Pierrepoint (1905–1992) war im September 1946 nach Graz beordert worden, um österreichische Gefängnisbeamte in die Funktionsweise des im Hof der Karlau neu errichteten Galgens einzuweisen.[18] Zwar wurden Todesurteile in Österreich durch Erhängen vollstreckt, doch kam dabei ein Würgegalgen zum Einsatz, den die Briten strikt ablehnten. Sie bevorzugten den in Großbritannien gebräuchlichen long drop. Dabei bestimmte man anhand von Körpergröße und Gewicht des Delinquenten die Seillänge genau so, dass nach Öffnung der Falltür das Genick gebrochen, aber eine Enthauptung vermieden wurde.[19]
Zahlreiche Zeitungen berichteten über Albert Pierrepoints Eintreffen in Österreich.[20] Anders als bei Männern seiner Profession sonst üblich, konnte bei ihm von Anonymität keine Rede mehr sein, denn er hatte im Dezember 1945 durch die Hinrichtung von elf im Bergen-Belsen-Prozess zum Tode verurteilten SS-Angehörigen große Bekanntheit erlangt.[21] Bis 1949 sollte Pierrepoint noch mehrmals nach Deutschland zurückkehren, um insgesamt rund 200 durch britische Militärgerichte als Kriegsverbrecher verurteilte Männer und Frauen zu hängen.
Albert Pierrepoint entstammte gleichsam einer Henkerdynastie. Bereits sein Vater Henry und sein Onkel Thomas hatten als hangman in England gearbeitet. Er selbst nahm ab 1932 als Assistent an Hinrichtungen teil und fungierte ab 1941 selbst als Scharfrichter.[22] Diese Tätigkeit blieb aber eine Nebenbeschäftigung, während er im Haupterwerb als Auslieferungsfahrer für einen Obst- und Gemüsehändler arbeitete und nach dem Zweiten Weltkrieg ein Pub unweit von Manchester betrieb. Bis zu seinem Rücktritt im Februar 1956 hatte Albert Pierrepoint mindestens 436 Personen hingerichtet;[23] die genaue Anzahl bleibt umstritten.
Angesichts dieser ‚Bilanz‘ mutet es fragwürdig an, wenn sich Pierrepoint in seiner Autobiographie als Kritiker der Todesstrafe gibt: „All the men and women whom I have faced at that final moment convince me that in what I have done I have not prevented a single murder.“[24]
Die Hinrichtungen in Graz (24. September 1946)
Am 17. September 1946 übermittelte die Legal Division (ACA/BE) an das britische Hauptquartier in Graz alle erforderlichen – durch den britischen Oberbefehlshaber in Österreich unterzeichneten – Formulare, um die Hinrichtungen durchführen zu können:
* Legal Form No. 13 (Order on Review) enthielt die nach erfolgter Überprüfung des Verfahrens durch die Military Government Courts Branch ausgefertigte Bestätigung der Todesstrafen.
* Legal Form No. 14 (Death Warrant) bildete den eigentlichen Hinrichtungsbefehl durch den Commander in Chief.
Zugleich erging die Mitteilung, dass der public hangman Albert Pierrepoint demnächst von Wien nach Graz kommen werde. Das Hauptquartier in Graz wurde beauftragt, nach Pierrepoints Eintreffen die geplanten Exekutionen in Abstimmung mit der Penal Administration Section in Person von Lt.Col. Logan abzuwickeln: LtCol Logan is in possession of the rules relating to execution of condemned persons and has copies of Home Office instructions and Table of Drops.[25]
Einen Tag vor den Hinrichtungen erläuterte Pierrepoint den österreichischen Gefängnisbeamten ihre kommenden Aufgaben: „With the aid of an army Major who spoke German I spent two hours in getting over to the Austrian executioners what I wanted them to do on this occasion as my assistants. It was not a long time to convey, in another language, the routine to be followed for eight hangings.“[26]
Am Morgen des 24. September 1946 waltete Albert Pierrepoint schließlich in der Karlau seines Amtes. Die ersten fünf Hinrichtungen nahm er selbst vor, wobei ihm der als künftiger Henker vorgesehene Österreicher Leopold Zaglauer[27] mit zwei Gehilfen assistierte. Die weiteren drei Exekutionen wurden von Zaglauer und seinen Helfern unter Pierrepoints Aufsicht durchgeführt. Anschließend berichtete die Penal Administration Section an die Legal Division, dass alle Exekutionen ohne Zwischenfälle verlaufen seien. Albert Pierrepoint zeigte sich ebenfalls zufrieden und bemerkte, dass Zaglauer und seine Assistenten nun befähigt seien, selbst Hinrichtungen durchzuführen.[28] Im Stand-Buch der Strafanstalt Karlau findet sich unter dem Datum 24. September 1946 der nüchterne Eintrag: 8 Abgänge justifiziert.[29]
Der österreichische Scharfrichter Leopold Zaglauer kam bereits wenige Tage später wieder zum Einsatz: Am 1. Oktober 1946 hatte er in Salzburg – also in der amerikanischen Besatzungszone – zwei Hinrichtungen „nach englischem Muster“ vorzunehmen.[30] Auch die Briten griffen nun künftig auf Zaglauer zurück, indem sie ihn mit seinen Assistenten beim österreichischen Justizministerium anforderten, wenn in Graz Hinrichtungen von Personen anstanden, die von britischen Militärgerichten verurteilt worden waren.[31]
Nachwirkungen
Der neu errichtete Galgen in Graz hatte sich aus Sicht der Briten am 24. September 1946 bewährt: The new apparatus worked throughout without a hitch of any sort.[32] Aus heutiger Sicht mutet es makaber an, dass die Besatzungsmacht bald darauf Medienvertreter zu einer Besichtigung in die Karlau einlud, bei der britische Offiziere den Hinrichtungsvorgang am Galgen mit Falltür genau erklärten, welcher nach ihrer Einschätzung „die humanste, schnellste und sicherste“ Exekutionsart darstellte.[33] Im Gegensatz dazu kam nämlich bei der Exekution von Todesstrafen nach österreichischem Recht – wie erwähnt – weiterhin ein Würgegalgen zum Einsatz. Die Briten versuchten also offenbar, den Österreichern ihre englische Hinrichtungsart gewissermaßen ‚schmackhaft‘ zu machen. Auch der gerade angelernte Henker Zaglauer sprach sich 1946 für die Einführung der englischen Methode aus.[34] Die österreichischen Justizbehörden verweigerten jedoch aus medizinischen und technischen Gründen die Übernahme des englischen Galgens.[35] Der Würgegalgen blieb somit hierzulande im Strafvollzug bis zur letzten Hinrichtung 1950 in Verwendung.[36]
Anmerkungen
[1] Vgl. Meinhard Brunner, Das Einfache Militärgericht in Judenburg 1945–1948. Eine Fallstudie zum Justizwesen in der britischen Besatzungszone (DiplA. Graz 1998).
[2] Vgl. Meinhard Brunner, Die Intermediate Courts der britischen Besatzungsmacht in der Steiermark 1945–1949 (Hausarbeit im Rahmen der Besonderen Grundausbildung, Land Steiermark, Graz 2014).
[3] Nach einer Statistik der Briten wurden in ihrer Besatzungszone in Österreich von 1945 bis 1949 nicht weniger als 34.579 Personen vor Militärgerichten angeklagt. Etwa zwei Drittel der Verhandlungen entfielen auf die Summary Courts, rund ein Drittel auf Intermediate Courts und nur etwa 0,36 Prozent auf General Courts. – Vgl. Siegfried Beer, Aspekte der britischen Militärgerichtsbarkeit in Österreich 1945–1950. In: Claudia Kuretsidis-Haider/Winfried Garscha (Hgg.), Keine „Abrechnung“. NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach 1945 (Leipzig–Wien 1998), 54–65 [in Folge: Beer, Militärgerichtsbarkeit (1998)], hier 58f.; Siegfried Beer, Die Briten und der Wiederaufbau des Justizwesens in der Steiermark 1945–1950. In: Siegfried Beer (Hg.), Die „britische“ Steiermark 1945–1955 (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark 38, Graz 1995), 111–140, hier 119f.; Siegfried Beer, Die britische Militärgerichtsbarkeit in der Steiermark 1945–1950. In: Barbara Stelzl-Marx (Hg.), Lager Liebenau. Ein Ort verdichteter Geschichte (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung, Sonderbd. 19, Graz–Wien 2018), 126–131 [in Folge: Beer, Militärgerichtsbarkeit (2018)], hier 128f.
[4] Meinhard Brunner, Britische Militärgerichtsbarkeit in Österreich 1945 bis 1955 am Beispiel der Military Government Courts und Royal Warrant Courts (Diss. Graz [in Vorbereitung]).
[5] Beer, Militärgerichtsbarkeit (1998), 64; Beer, Militärgerichtsbarkeit (2018), 129; vgl. Neue Zeit (22. 6. 1946), 1.
[6] The National Archives [in Folge: TNA], FO 1020/2863: fol. 79 (Beilage).
[7] TNA, FO 1020/2863: 26. 6. 1946, fol. 17.
[8] Oberösterreichische Nachrichten (30. 11. 1945), 3; Grazer Volkszeitung (14. 12. 1945), 3; Die Neue Zeit (12. 5. 1946), 3; Volkswille (14. 5. 1946), 3.
[9] Kärntner Landesarchiv [in Folge: KLA], BPD Klagenfurt, Sch. 51, Brit. Militärgerichtsregister, Office-Nr. 2; KLA, BPD Klagenfurt, Sch. 54, Brit. Militärgerichtsregister, Office-Nr. 3.
[10] Die Neue Zeit (7. 4. 1946), 3; Die Neue Zeit (27. 6. 1946), 3; Weltpresse (28. 6. 1946), 1.
[11] KLA, BPD Klagenfurt, Sch. 47, Brit. Militärgerichtsregister, Office-Nr. 13, 14.
[12] Die Neue Zeit (28. 6. 1946), 3; Weltpresse (29. 6. 1946), 8.
[13] KLA, BPD Klagenfurt, Sch. 46, Brit. Militärgerichtsregister, Office-Nr. 15.
[14] Weltpresse (3. 8. 1946), 8; Salzburger Nachrichten (3. 8. 1946), 5.
[15] KLA, BPD Klagenfurt, Sch. 38, Brit. Militärgerichtsregister, Office-Nr. 16; KLA, BPD Klagenfurt, Sch. 43, Brit. Militärgerichtsregister, Office-Nr. 18; KLA, BPD Klagenfurt, Sch. 49, Brit. Militärgerichtsregister, Office-Nr. 19.
[16] Vgl. StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 59, Gefangenenvormerkbuch, 1945–1947, Stammbuch-Nr. 1107–1114; StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 66, Index Gefangenenvormerkbuch, 1946–1947, Stammbuch-Nr. 1109, 1110, 1112, 1113, 1114.
[17] Albert Pierrepoint, Executioner: Pierrepoint (London 1974) [in Folge: Pierrepoint, Executioner], 160f. – Ähnlich äußerte sich Pierrepoint allerdings auch über die elf Todeskandidaten nach dem Bergen-Belsen-Prozess im November 1945 (Pierrepoint, Executioner 146f.).
[18] TNA, FO 1020/2062: 17. 9. 1946, fol. 11; TNA, FO 1020/2863: 26. 6. 1946, fol. 17; Neue Zeit (21. 9. 1946), 3; Salzburger Nachrichten (23. 9. 1946), 2; Wiener Kurier (24. 9. 1946), 8.
[19] URL: https://en.wikipedia.org/wiki/Hanging#Long_drop (5. 8. 2020); Bernhard Gelderblom/Janna Lölke, Die Vollstreckung von Todesurteilen in der britischen Zone am Beispiel der Hinrichtungsstätten in Hameln und Wolfenbüttel. In: Alliierte Prozesse und NS-Verbrechen (= Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland 19, Bremen 2020), 142–158 [in Folge: Gelderblom/Lölke, Vollstreckung], hier 144f.
[20] Auswahl: Salzburger Nachrichten (19. 9. 1946), 1 („Englischer Scharfrichter nach Wien abgereist“); Weltpresse (19. 9. 1946), 8 („Englischer Scharfrichter auf Reisen“); Linzer Volksblatt (20. 9. 1946), 1 („Britischer Scharfrichter bekommt Arbeit“).
[21] Pierrepoint, Executioner 158; Gelderblom/Lölke, Vollstreckung 145. Vgl. Kärntner Nachrichten (15. 12. 1945), 1; Neue Steirische Zeitung (15. 12. 1945), 1.
[22] Pierrepoint, Executioner 109–111, 127f.; URL: https://en.wikipedia.org/wiki/Albert_Pierrepoint (5. 8. 2020).
[23] Vgl. The Independent (12. 3. 2009), 21.
[24] Pierrepoint, Executioner 211. Vgl. Albert Pierrepoint, Die Kunst des Henkens. In: Ein Mensch weniger. Ein Lesebuch gegen die Todesstrafe (Bonn 1989), 145–148, hier 148.
[25] TNA, FO 1020/2062: 17. 9. 1946, fol. 12. – Table of Drops: Amtliche Anleitung zur Berechnung der Seillänge bei Hinrichtungen durch Erhängen.
[26] Pierrepoint, Executioner 160.
[27] Für einschlägige Hinweise sei Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Schöggl-Ernst (StLA) herzlich gedankt.
[28] TNA, FO 1020/2062: 25. 9. 1946, fol. 14.
[29] StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 65, Stand-Buch, 1946–1952.
[30] Salzburger Nachrichten (2. 10. 1946), 3. – Bei den Verurteilten handelte es sich um zwei Angehörige der SS-Kampfgruppe Ney, über die ein amerikanisches Militärgericht wegen des Mordes an abgeschossenen US-Fliegern die Todesstrafe verhängt hatte. Siehe auch: TNA, FO 1020/2062: 20. 10. 1946.
[31] Vgl. TNA, FO 1020/2062: 26. 6. 1947, fol. 56.
[32] TNA, FO 1020/2062: 25. 9. 1946, fol. 14. – Nachträglich bedankte sich Lord Schuster (Legal Division) bei der Economic Division (ACA/BE) für die Arbeit von Capt. M.F.H. Stephens, der die Errichtung des Galgens in Graz unter schwierigen Umständen leiten musste, weil als Bauanleitung nur Blaupausen zur Verfügung standen, die das Home Office übermittelt hatte: It was an extremely difficult engineering matter to build the Gallows and the Drop (TNA, FO 1020/2062: 11. 12. 1946, fol. 31/32).
[33] Neue Zeit (15. 10. 1946), 3. – An dieser Führung nahm auch der Präsident des Oberlandesgerichtes Graz, Dr. Gustav Zigeuner, teil.
[34] TNA, FO 1020/2062: 20. 10. 1946.
[35] TNA, FO 1020/2062: 27. 8. 1947; TNA, FO 1020/2062: [o. D.], fol. 77a/78.
[36] Vgl. URL: https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%BCrgegalgen (5. 8. 2020).
Mag. Meinhard Brunner, geb. 1971 in Judenburg, Studium der Geschichte und Volkskunde an der Karl-Franzens-Universität Graz. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Historischen Landeskommission für Steiermark.
Forschungsschwerpunkte: Sammlung und Edition der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Steiermark; Britische Militärgerichtsbarkeit in Österreich 1945–1955.