Die steirische Landwirtschaft um 1848. Grundentlastung, Grundsteuer und Kredit
Martin Khull-Kholwald
Das Jahr 1848 brachte für die ländliche Bevölkerung der Steiermark große und heute fast vergessene ökonomische und soziale Veränderungen mit sich. Das Eigentum an Grund und Boden auf dem Lande erlebte in diesem Jahr eine Neudefinition. Bis 1848 besaßen die adeligen und geistlichen Grundherren an jedem Feld und Acker, jeder Wiese und Weide sowie jedem Bauernhaus das Obereigentum. Die Bauern waren bis 1848 verpflichtet, ihren Grundherren für das bäuerliche Nutzungseigentum unterschiedliche Dienste zu leisten und verschiedenartige Geld- und Naturalabgaben zu entrichten. Durch die Grundentlastung wurden die Bauern diese Verpflichtungen los.
Die im Obereigentum der Grundherren begründeten Grundlasten wurden allerdings nicht ohne Entschädigung, sondern gegen Ablösezahlungen aufgehoben. Die Bauern entrichteten diese Zahlungen nicht auf einmal und nicht direkt an ihre ehemaligen Herren. Erst über eine großangelegte, gesetzlich fundierte und staatsgarantierte Kreditoperation gelangte Grund und Boden letztendlich in das alleinige und freie Eigentum der Bauern.
Der Steiermärkische Landtag erkannte die Notwendigkeit von Veränderungen der Besitzverhältnisse von Grund und Boden auf dem Lande schon vor 1848. Einige Mitglieder der alten Ständeversammlung waren geradezu Vordenker in der Frage, in welcher Form die Bauern die lästigen – und zum Teil auch für die Grundherren recht unpraktischen – Abgaben und Dienste der Bauern ablösen sollten. Die steirische Geschichtsforschung erkannte die Notwendigkeit, die Veränderungen rund um die Grundentlastung zu beforschen, erst vor Kurzem. Die Vorreiterrolle auf diesem Gebiet fällt eindeutig Historikerinnen und Historikern aus dem Bundesland Kärnten zu. Mit einer soeben erschienenen HLK-Publikation wurde diese Lücke in der steirischen Forschungslandschaft nun – wenigstens ansatzweise – geschlossen.
Wirtschaftlich denken und trotzdem unwirtschaftlich handeln?
Diese HLK-Publikation geht im Gegensatz zu anderen Arbeiten davon aus, dass nicht die Mentalität der Grundherren und der Bauern das Innovationshindernis in der Landwirtschaft schlechthin darstellte, sondern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hemmend auf deren Innovationsfähigkeit wirkten. Die auf dem Steiermärkischen Landtag vom Herrenstand geäußerten Meinungen legen nahe, dass den politischen Repräsentanten der grundbesitzenden Klasse die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die technischen Möglichkeiten zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe gut bekannt waren. Die Stände zählten auch zahlreiche Modernisierungshindernisse in ihren Diskussionen auf. Im ständischen (bis 1848) und im nachfolgenden provisorischen Landtag wurde unter anderem die Behandlung folgender Themen angeregt:
Welchen Einfluss hatten die verschiedenen landesfürstlichen Steuern auf den wirtschaftlichen Erfolg von Bauern und Grundherren?
Was bedeuteten die Abgaben und Dienste der Bauern für Grundherren und Untertanen?
Hatten die Bauern, wie ihre Herren, schon vor der Grundentlastung Zugang zu einem Kreditmarkt?
Wie sah das währungspolitische Umfeld in der Steiermark im 19. Jahrhundert aus?
Welche Rolle spielten Struktur, Größe und Zersplitterung von Grundbesitz?
Wie investierten die Grundherren die ihnen zukommenden Grundentlastungskapitalien?
Was bedeutete es für einen Bauernhof, die Grundentlastungsschuld abtragen zu müssen?
Anhand dieses „ständischen Fragenkatalogs“ ergab sich eine klare Vorstellung der ökonomischen Rahmenbedingungen auf dem Lande. Dieses Bild wurde mit Abrechnungen, Stiftregistern und verschiedenen anderen Unterlagen aus einzelnen Herrschaften abgeglichen, um zu zeigen, dass es nicht die Denkungsart der Grundherren, sondern die faktischen Umstände waren, welche Modernisierungen auf den landwirtschaftlichen Grundstücken der Steiermark verhinderten.
Die landesfürstliche Steuer als Innovationsbremse
Ganz egal, von welchem Gesichtspunkt aus die Betrachtung des wirtschaftlichen Umfelds der steirischen Bauern und der steirischen Grundherren in Angriff genommen wird, darf nicht vergessen werden, dass sich die Habsburgermonarchie am Beginn des 19. Jahrhunderts im Krieg gegen das napoleonische Frankreich befand. Die Steiermark litt unter den mittelbaren und unmittelbaren Kriegsfolgen gleichermaßen. Der Krieg entzog dem Land Arbeitskräfte und bürdete ihm enorme finanzielle Lasten auf.
Diese Lasten trafen in erster Linie die bäuerliche Bevölkerung. Das Grund- oder, besser, Gültsteuersystem, das sehr bauernlastig war, wurde in der Steiermark unverändert seit der Mitte des 16. Jahrhunderts bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts angewendet. Die Reformen Maria Theresias änderten den Fokus der Grundsteuer nämlich nur unwesentlich. Und die bauernfreundliche Steuerreform ihres Nachfolgers Joseph II. sollte den Namensgeber dieser Reform gar nicht erst überleben.
So dauerte es schließlich noch bis 1819, als es mit dem Grundsteuerprovisorium zu einer messbaren Änderung in der Steuerbelastung der Bauern kam. Das Steuerpostulat von Oktober 1819 legte fest, dass die Bauern die Steuer zur Gänze allein zu bezahlen hatten. Im Gegenzug dazu verpflichtete der Landesfürst die Grundherren jedoch, den Bauern zwanzig Prozent der Urbarialgaben zu erlassen. Mit diesem Provisorium und durch die – mit dem Provisorium einhergehende – allgemeine Steuersenkung erlebten die Bauern schon eine finanzielle Entlastung durch die Reduktion der grundherrschaftlichen Abgaben. Die Grundherren auf der anderen Seite hingegen erlitten einen deutlichen und langfristigen Einkommensausfall.
Eine weitere Steuersenkung brachte das Steuerpostulat von 1843. Hier machte sich die Neuberechnung der Grundsteuer anhand der über den Franziszeischen Kataster neu berechneten Steuergrundlagen bemerkbar. Bis zu diesem Zeitpunkt erklärten die Stände Steiermarks Jahr für Jahr, dass das Land die Steuerzahlungen nicht aufbringen konnte. Allein der Umstand, dass innerhalb der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zwei Steuersenkungen in Kraft traten, legt den Schluss nahe, dass die ständischen Reden von der Überbürdung der Provinz der Wahrheit sehr nahe kamen.
Unsteigerlicher Grundzins und schmerzhaftes Laudemium
Neben Steuern, die über einen langen Zeitraum schwer auf den Schultern der Bauern lasteten, mussten auch die grundherrschaftlichen Abgaben und Dienste Jahr für Jahr geleistet werden.
Die steirischen Grundherrschaften finanzierten sich über die Eindienungen ihrer Untertanen. In etwa zwanzig Prozent der herrschaftlichen Einnahmen entstammten den Eigenbetrieben der jeweiligen Grundherren. Mit einem Anteil von 80 Prozent trugen die Untertanen zum Einkommen der Grundherrschaften bei. Die steirischen Herrschaften stellten somit noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sogenannte Rentengrundherrschaften dar.
Sowohl Bauer als auch Grundherr produzierten innerhalb des Systems „Rentengrundherrschaft“ für einen lokalen Markt. Dieser Umstand stellte vor allem für die Grundherren ein wesentliches Modernisierungshindernis dar. Für die Bauern bedeutete Rentengrundherrschaft, dass die Belastung durch die Robot geringer ausfiel als in manchen anderen Gebieten Europas.
Der sog. „unsteigerliche Grundzins“ hatte aufgrund der Inflation schon vor langer Zeit seinen Schrecken verloren. Anders sah es bei den im 19. Jahrhundert noch immer üblichen Naturalabgaben aus: Belastend war für die Bauern vor allem der Zehent. Neben dem Zehent hatten Besitzwechselabgaben – sie wurden nach dem Wert des übergebenen Vermögensgegenstandes ermittelt – spürbar negative Auswirkungen auf den Nettoertrag der Höfe.
Wer Schulden hat, hat auch Kredit
Besitzwechselabgaben stellten einen wichtigen Grund für die Bauern dar, sich auf den Kreditmarkt zu begeben. Dazu kam bei einem Besitzwechsel die Verpflichtung des Hoferben, seine Miterben auszuzahlen. Diese beträchtlichen Summen führte den Bauern nochmals auf den Kreditmarkt und den Hof oftmals in eine prekäre finanzielle Lage, in der an Investitionen in die Modernisierung des Betriebs nicht zu denken war.
Der ländliche Kreditmarkt war im 19. Jahrhundert von jenen informal institutions geprägt, welche schon seit Jahrhunderten bestanden. Auf diesem Markt aufgenommene Kreditverpflichtungen sahen, ähnlich einem Rentenkredit, vorerst einmal die Bezahlung von Zinsen vor. Das Kapital wurde nicht in Raten, sondern mit Auslaufen des Kreditvertrages getilgt. Die Kredite hatten eine lange, fast unbegrenzte Laufzeit, und oftmals wurde am Ende der Laufzeit in einen neuen Kredit umgeschuldet. So wurden Schulden oft über Generationen mitgeschleppt und führten nicht selten zu einer beinahe hoffnungslosen Überschuldung der Höfe.
Nicht nur die Bauern mussten sich zum Teil mit der Aufnahme von Fremdkapital über Wasser halten. Für die meisten Grundherrschaften war ebenfalls die Notwendigkeit gegeben, Kredite aufzunehmen, etwa um Erben über Kreditkonstruktionen abzufinden. Die Grundherren vermochten es daher genausowenig wie ihre Untertanen, größere Beträge in die Modernisierung ihrer Eigenbetriebe zu stecken.
Die „Wiener Währung“ in der Steiermark
Alle Kredit- und Geldgeschäfte spielten sich in einem instabilen währungspolitischen Umfeld ab. Hinzu kam ein für die heutige Zeit schwer vorstellbarer Umstand: In der Steiermark liefen gleichzeitig zwei verschiedene Währungen um. Neben dem in Silber ausgeprägten Gulden Konventionsmünze stand den Marktteilnehmern der Gulden Wiener Währung als Papiergeld zur Verfügung.
Als Kind des 18. Jahrhunderts wurde der Gulden Wiener Währung ursprünglich eins zu eins in Gulden Konventionsmünze umgetauscht. Mit dem 19. Jahrhunderts sank der Wert des Papiergeldes rapide. Letztendlich wurde festgelegt, dass ein Marktteilnehmer für 100 Gulden Konventionsmünze fortan 250 Gulden Wiener Währung erhielt.
Unter dieser Abwertung der Wiener Währung hatten vor allem die Grundherren zu leiden, da im 18. Jahrhundert viele Abgaben darin fatiert wurden. Mit dem Wertverlust des Papiergelds sank nun auch der Wert dieser Abgaben. Der Landtag bemühte sich in zahlreichen Eingaben darum, dass die Grundherren ihre Abgaben wieder in Konventionsmünze einheben durften. Keine dieser Eingaben brachte den gewünschten Erfolg.
Ein Maierhof macht keine Gutsherrschaft
Die Eingaben des Landtags in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, Abgaben wieder im ursprünglichen Wert einheben zu dürfen, stellten keine Erfolgsgeschichte dar. Wenig Erfolg war den Grundherren schon seit der Frühen Neuzeit auf einem anderen Gebiet beschieden. Wenn es darum ging, ihre Eigenbetriebe auszubauen, wurden sie von den steirischen Gegebenheiten ausgebremst: Marktferne, geringe Größe des Dominikallandes, der Umstand, dass das Dominikale überwiegend aus Wald bestand, die steirische Gebirgslandschaft und mangelhafte Transportinfrastruktur verhinderten bis ins 19. Jahrhundert die Umwandlung der steirischen Rentengrundherrschaften in leistungsfähige gutsherrschaftliche Betriebe.
Ähnlich ging es den Bauern. Die meisten bäuerlichen Betriebe waren noch im 19. Jahrhundert klein und zersplittert. Statt sich mit Fragen der Betriebsmodernisierung auseinanderzusetzen, bestellten die steirischen Bauern kleine Felder und legten oft lange Wege von einem Acker zum Nächsten zurück. Geringer Viehbestand auf den einzelnen Höfen verhinderte zudem eine effiziente Düngung der Felder.
Die Grundentlastung: Gewinner und Verlierer
Die Grundentlastung setzte die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht von einem auf den anderen Tag außer Kraft. Zwar wurden durch die Grundentlastung enorme Beträge (beinahe 24 Millionen Gulden Konventionsmünze) über staatsgarantierte Grundentlastungsobligationen bewegt; dieses Geld verteilte sich jedoch nicht gleichmäßig auf alle steirischen Grundherren.
Zu den Gewinnern auf Seite der Grundherren zählten die großen Grundbesitzer: So konnten sich etwa die Familien Liechtenstein, Attems oder Herberstein über Beträge freuen, welche Innovationsfreude aufkommen ließen. Die Mehrheit der über 1.500 Bezugsberechtigten mussten sich mit Entschädigungssummen zufriedengeben, welche rasch für die Tilgung drückender Schulden verbraucht wurden.
Bei den Bauern verlief die Trennlinie zwischen Gewinnern und Verlierern anhand ähnlicher Kriterien. Wer einen großen Hof besaß und nicht verschuldet war, tat sich leicht, die Grundentlastungsschuld zu tilgen. Wer sich dieser Verpflichtung entledigte, konnte Investitionen in seine betriebliche Zukunft unternehmen. Kleine Höfe hingegen hatten an der – im Übrigen durchaus bauernfreundlich berechneten – Grundentlastungsschuld, wenn sie zusätzlich noch mit Krediten beladen waren, lange zu knabbern.
Letztendlich determinierten nicht die Mentalität der Grundherren und Bauern, auch nicht der fehlende Wille zur Innovation, sondern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Fähigkeit zur Innovation in der steirischen Landwirtschaft. Hoher Steuerdruck, teure Naturalabgaben, lästige Laudemien, Verschuldung und kleine, oftmals zersplitterte bäuerliche Besitzungen erschwerten es, Innovationskapital zu akkumulieren. Die geringe Ausstattung der Grundherrschaften mit Dominikalland, Einkommenseinbußen – verursacht durch die Wiener Währung und die Verpflichtung, sich an der landesfürstlichen Grundsteuer zu beteiligen – sowie Schulden machten es den steirischen Grundherren schwer, Investitionen in die Betriebsmodernisierung zu tätigen.
Literaturauswahl
Roland Bäck, Agrarreform, Industrialisierung und Reform der Sozialordnung (Diss. Klagenfurt 2012).
Werner Drobesch, Grundherrschaft und Bauer auf dem Weg zur Grundentlastung. Die „Agrarrevolution“ in den innerösterreichischen Ländern (= Aus Forschung und Kunst 35, Klagenfurt 2003).
Bernhard Hackl, Die Theresianische Steuerrektifikation in Ober- und Innerösterreich 1747–1763. Die Neuordnung des ständischen Finanzwesens auf dem Sektor der direkten Steuern als ein fiskalischer Modernisierungsprozess zwischen Reform und Stagnation (= Beiträge zur neueren Geschichte Österreichs 11, Frankfurt am Main 1999).
Michael Pammer, Finanzmarkt und Vermögensbildung: Neue Anlagevarianten im 19. Jahrhundert. In: Rupert Pichler (Hg.), Innovationsmuster in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. Wirtschaftliche Entwicklung, Unternehmen, Politik und Innovationsverhalten im 19. und 20. Jahrhundert (Innsbruck–Wien–München 2003).
Othmar Pickl, Boden und Bauer in Kärnten und Steiermark zwischen 1788 und 1848. In: Fritz Posch/Günther Cerwinka (Hgg.), Festgabe für Manfred Straka zum 70. Geburtstag (= BlHk 55/3-4, 1981), 127-133.
Eckhart Schremmer (Hg.), Geld und Währung vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Referate der 14. Arbeitstagung der Gesellschaft für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte vom 9. bis 13. April 1991 in Dortmund (= LinkVierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beihefte 106, Stuttgart 1993).
Ferdinand Tremel, Grundzins, Robot und Zehent. In: Fritz Posch (Hg.), Das Bauerntum in der Steiermark. Ein geschichtlicher Überblick unter Mitwirkung steirischer Historiker und Volkskundler (= ZHVSt, Sonderband 7, Graz 1963), 35–43.
Helfried Valentinitsch, Gutsherrschaftliche Bestrebungen in Österreich in der frühen Neuzeit. Unter besonderer Berücksichtigung der innerösterreichischen Länder. In: Jan Peters (Hg.), Gutsherrschaft als soziales Modell. Vergleichende Betrachtungen zur Funktionsweise frühneuzeitlicher Agrargesellschaften (= Historische Zeitschrift, Beihefte N.F. 18, München 1995), 279–297.