Die Erschießung zweier ungarischer Juden durch Volkssturmmänner bei Prenning (Gem. Deutschfeistritz) am 5. April 1945 und die juristischen Folgen
Meinhard Brunner
Einleitung
Ab Ende März 1945 wurden tausende ungarische Juden, die als Zwangsarbeiter beim Bau des sog. Südostwalls eingesetzt worden waren, in mehreren Kolonnen über die Oststeiermark nach Graz getrieben. Von hier führte die weitere Route zumeist über Bruck an der Mur und den Präbichl nach Norden in das Konzentrationslager Mauthausen.[1] Auf der gesamten Wegstrecke dieser Todesmärsche wurden immer wieder Juden durch Angehörige der Begleitmannschaften (Gestapo, SS, Gendarmerie, v. a. aber SA und Volkssturm) getötet.
Am 4. April 1945 passierte der größte Transport mit rund 6000 Menschen den Raum Peggau, wo die Begleitmannschaften mehrere Juden ermordeten.[2] Ihre Leichen sowie die der getöteten Insassen des KZ-Außenlagers Peggau-Hinterberg wurden von Dezember 1945 bis April 1946 exhumiert, gerichtsmedizinisch untersucht und in einem Massengrab mit insgesamt 82 Toten beim ehemaligen Lagergelände beerdigt (Abb. 1).[3]
Unter den Exhumierten befanden sich zwei Männer, die am 5. April 1945 unweit der Ortschaft Prenning (OG Deutschfeistritz) erschossen und verscharrt worden waren.[4] Ihre Tötung führte in der Nachkriegszeit zu Ermittlungen des Gendarmeriepostens Deutschfeistritz sowie in weiterer Folge zu Voruntersuchungen der Staatsanwaltschaft Graz wegen Mordes. Die gerichtliche Aufarbeitung geschah – ebenfalls in Graz – durch ein Oberes Militärregierungsgericht der britischen Besatzungsmacht und das österreichische Volksgericht.
Der Tathergang
Die beiden in Prenning geborgenen Juden gehörten vermutlich zu einem kleineren Nachzüglertransport von Zwangsarbeitern, der unter Bewachung von Graz nach Mauthausen getrieben werden sollte. Ihr Verhängnis nahm seinen Lauf, als am 5. April 1945 ein Volkssturmtrupp in Peggau eintraf. Er bestand aus acht Männern, die sich nach einem kurzen Kampfeinsatz im Raum Feldbach von der Front abgesetzt hatten und nun über die Gleinalm in ihre Heimatorte im Aichfeld heimkehren wollten. In Peggau wurden sie durch eine SS-Streife angehalten, von der sie zwei Juden übernehmen mussten.[5] Ob dabei dem ranghöchsten Volkssturmmann, Zugführer Hubert Reiter, der Auftrag erteilte wurde, diese Juden zu erschießen, blieb nach Kriegsende ungeklärt. Ein ausdrücklicher Befehl wäre aber wohl gar nicht notwendig gewesen, wie sich aus der späteren Zeugenaussage des Volkssturmmannes Franz Höhn erschließt: Mir war es schon bei der Übernahme der 2 Juden klar, dass der SS-Führer von uns haben wollte, dass wir dieselben umlegen. Ob er dies zu Reiter gesagt hat, weiss ich nicht, gehört habe ich nichts davon.[6] Die Juden wurden also an Reiters Einheit übergeben, welche mit ihnen den Weg in Richtung Übelbach einschlug. Unter den Volkssturmmännern herrschte Uneinigkeit, wie mit den Juden verfahren werden sollte. Den Vorschlag, sie ‚einfach‘ der Gendarmerie zu übergeben, lehnte Reiter ab. Es wurde aber, wenn auch vergeblich, versucht, sie bei einem SA-Lager außerhalb von Deutschfeistritz gewissermaßen loszuwerden. Nach einer Strecke von etwa vier Kilometern, beim sogenannten Johannes-Kreuz[7] zwischen Prenning und Waldstein, bestimmte Reiter schließlich Karl Maxl und Emil Peer, die wie er selbst dem Volkssturm Knittelfeld angehörten, mit ihm die beiden Juden etwas von der Straße weg in einen Wald zu führen (Abb. 2a, 2b, 2c). Dort wurden sie aus einer Entfernung von ungefähr fünf Schritten mit Genickschüssen[8] getötet.[9] Bei der Rückkehr zu den anderen Volkssturmmännern bemerkte Maxl: Meiner steht nimmer auf. Reiter erwiderte: Auch meiner nicht. Peer soll gesagt haben: Ich bin nicht mehr zum Schuss gekommen, weil einen der Reiter und den anderen der Maxl umgelegt hat.[10]
Nach einem entsprechenden Hinweis beauftragte der Postenkommandant von Deutschfeistritz am selben Tag den Gendarmen Johann Nopp, sich um die Leichen der in Prenning erschossenen Juden zu kümmern. Nopp holte zehn italienische Zwangsarbeiter aus einem nahegelegenen Lager und ließ die zwei Toten an Ort und Stelle eingraben.[11]
Wer waren die Opfer?
Beschämend wenig ist über die beiden Getöteten bekannt. Sie waren ungarische Juden, bleiben aber namenlos, weil bei ihrer Exhumierung am 15. April 1946 keine persönlichen Dokumente (Ausweise o. Ä.) gefunden wurden. Ihre Überreste erhielten eine fortlaufende Nummer. Laut Obduktionsbericht des Grazer Gerichtsmediziners Doz. Dr. Max Fossel handelte es sich bei „Leiche Nr. 75“ um einen männlichen Jugendlichen, dessen Alter auf 16 bis 18 Jahre geschätzt wurde. „Leiche Nr. 76“ war ein erwachsener Mann, zwischen 40 und 50 Jahre alt.[12] Nach den Aussagen der Volkssturmmänner waren die Juden vor ihrer Ermordung geschwächt und trugen schlechtes Schuhwerk, weshalb sie nur langsam vorankamen. Sie trugen jeweils einen Rucksack mit schmutziger Wäsche und einer Essschale. Der Jüngere hatte außerdem einen kleinen Laib Brot bei sich.[13]
Fahndung und Ahndung
Hubert Reiter (geb. 1910, Knittelfeld)[14], Karl Maxl (geb. 1900, Leoben-Judendorf)[15] und Emil Peer (geb. 1903, Pettau/Ptuj)[16] gerieten 1946 in das Visier behördlicher Ermittlungen. Die beiden Letzteren wurden Ende Mai 1946 an ihrem Wohnort Knittelfeld von der Städtischen Sicherheitswache verhaftet und einvernommen.[17] Dabei gestand Karl Maxl, die zwei Juden gemeinsam mit Reiter und Peer von der Straße weggeführt und einen von ihnen getötet zu haben. Als ich den Schuss von Reiter hörte, war es mir, als wenn ich gleichzeitig den Befehl erhalten hätte, auch zu schießen und habe losgedrückt [abgedrückt, Anm.]. Peer habe ebenfalls sein Gewehr auf den Juden angelegt, aber nicht mehr abgedrückt.[18] Emil Peer leugnete hingegen, überhaupt gezielt zu haben. Reiter habe den jüngeren und Maxl den älteren Mann erschossen.[19]
Hubert Reiter lebte nach Kriegsende in Bad Gastein,[20] wo er am 28. März 1946 wegen Verstößen gegen das Wahl- und Verbotsgesetz von der Gendarmerie verhaftet[21] und später in das Camp Marcus W. Orr bei Salzburg überstellt wurde.[22] Im August 1946 erhob die Staatsanwaltschaft Salzburg gegen Hubert Reiter Anklage wegen Betruges nach § 7 Wahlgesetz, weil er im Wähleranlageblatt verschwiegen hatte, dass er vor 1938 illegales Mitglied der NSDAP und der SA gewesen war.[23] Am 29. Oktober 1946 wurde vom Landesgericht Salzburg beschlossen, das Verfahren gegen Hubert Reiter an das Landesgericht in Graz abzutreten.[24] Zu diesem Zeitpunkt befand er sich schon nicht mehr in Salzburg. Per 24. Oktober hatte das Landesgericht Graz bei den amerikanischen Behörden Reiters Auslieferung beantragt[25] und zwei Tage später wurde er tatsächlich überstellt. Allerdings an das Gefangenenhaus I des Landesgerichtes Wien.[26] Erst am 5. Dezember 1946 kam er in das landesgerichtliche Gefangenenhaus Graz.[27]
Bei seiner Einvernahme sagte Hubert Reiter aus, am 5. April 1945 beim Bahnhof in Peggau von einem SS-Offizier zwei Männer übernommen zu haben, die als Plünderer bezeichnet wurden. Sie sollten nun nach Übelbach zur Feldgendarmerie gebracht werden. Bei Fluchtgefahr wäre von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Als der jüngere Mann später zu fliehen versuchte, habe er ihm nachgeschossen und somit getötet. Der zweite Mann sei von Maxl oder Peer erschossen worden. Reiter rechtfertigte sich damit, lediglich im Sinne des Gesetzes gehandelt [zu haben], weil diese beiden Zivilisten Plünderer gewesen sein sollen und dies auch zugegeben haben.[28]
In weiterer Folge entwarf die Staatsanwaltschaft Graz eine Anklageschrift gegen Hubert Reiter und Karl Maxl wegen Mordes bzw. bestellten Mordes (§§ 134, 135/3 StG) sowie nach §1/Abs. 1 des Kriegsverbrechergesetzes und gegen Emil Peer wegen Vorschubleistung.[29] Reiter sollte außerdem nach den §§ 8 und 11 des Verbotsgesetzes belangt werden. In der Anklageschrift wurde Reiter als Initiator benannt: Emil Peer und Karl Maxl bestätigen in glaubwürdiger Weise, daß Hubert Reiter die Liquidierung beider Juden angeordnet und Maxl sowie Peer zur Mithilfe bestimmt hat. Reiters Rechtfertigung, bei den Juden habe es sich um Plünderer gehandelt, wurde zurückgewiesen: Dass die beiden Erschossenen tatsächlich Plünderer gewesen sind, ist durch nichts erwiesen [...] und es ist vielmehr anzunehmen, dass die Beschuldigten durch diese Behauptung nur für ihr brutales Vorgehen einen gewissen Schein von Recht und Legalität vortäuschen wollen.[30]
Anfang des Jahres 1947 übergab die österreichische Justiz diesen Fall allerdings an die britische Besatzungsmacht.[31] Schließlich hatten sich Hubert Reiter und Karl Maxl am 6. Juni 1947 in Graz vor einem britischen General Court unter dem Vorsitz von Sir Douglas Young zu verantworten.[32] (Es war der siebente von insgesamt zwölf Prozessen in der Steiermark, mit denen die Briten im Zuge der Todesmärsche begangene Kriegsgräuel gerichtlich verfolgten.)[33] Am zweiten Verhandlungstag wurden die beiden Angeklagten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.[34] Richter Young begründete die Urteile gegenüber den beiden Delinquenten wie folgt:[35]
Angeklagter Reiter! Nach genauester Überprüfung des Beweismaterials und in Erwägungziehung aller von der Verteidigung vorgebrachten Entlastungsmomente sind wir gezwungen, Sie des Mordes für schuldig zu befinden. Sie haben Menschen gemordet, die Ihnen im Wege standen, welche aber Ihr Mitleid hätten erregen müssen. Wir konnten bei Ihnen keine Milde finden. Für dieses Verbrechen gibt es nur eine Strafe und die ist der Tod durch den Strang. [...]
Auch bei Ihnen [Karl Maxl, Anm.] bestehen keine Milderungsumstände. Der Gerichtshof ist zur Entscheidung gekommen, daß Sie ein williges Werkzeug gewesen sind. Sie werden zum Tode durch den Strang verurteilt.
Der dritte Tatbeteiligte, Emil Peer, wurde vom Militärregierungsgericht als Zeuge befragt, aber selbst nicht belangt, weil nach Ansicht der Briten keine Beweise für eine Mordanklage vorlagen.[36] Nichtsdestotrotz blieb er weiter im landesgerichtlichen Gefangenenhaus Graz in Haft.[37] Nach der Verhandlung des General Courts erklärte nun Oberstaatsanwalt Dr. Hans Amschl die Absicht seiner Behörde, gegen Emil Peer Anklage zu erheben. Als unerlässlich wurden dabei die Zeugenaussagen von Karl Maxl und Hubert Reiter angesehen. Jetzt galt es zu klären, ob deren Hinrichtung gegebenenfalls lange genug verschoben werden konnte.
Die Briten forderten von den österreichischen Stellen, die Einvernahme von Maxl und Reiter innerhalb der nächsten Tage in the presence of the accused Peer and his advocat durchzuführen.[38] Sollte sich das als unmöglich erweisen, wäre man zwar bereit, ihre mit 2. Juli 1947 angesetzten Hinrichtungen zu verschieben, aber nicht länger als vier Wochen.[39] Letztlich räumte Dr. Amschl ein, dass die Zeugenaussagen von Maxl und Reiter vor dem Volksgericht auch verlesen werden könnten, falls die beiden zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits exekutiert worden sein sollten. Die Verhandlung vor dem 2. Juli zu beginnen, erklärte er jedenfalls für unmöglich.[40] Mit diesem Datum wurde aber die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz gegen Emil Peer wegen des Verbrechens der Vorschubleistung und Beihilfe zum bestellten Mord vorgelegt.[41]
Karl Maxl und Hubert Reiter kamen am 15. Juli 1947 in die Strafanstalt Karlau, wo am darauffolgenden Tag ihre Hinrichtung vollzogen wurde.[42]
Die Hauptverhandlung gegen Emil Peer vor dem Volksgericht Graz sollte am 7. Oktober 1947 stattfinden.[43] Am genannten Termin wurde die Verhandlung jedoch vertagt.[44] Schließlich musste das laufende Verfahren gegen Peer im Jänner 1948 an die Briten abgetreten werden, weil der Angeklagte als Displaced Person galt und daher unter die vorbehaltene Gerichtsbarkeit der Besatzungsmacht fiel. Diese führte das Verfahren aber nicht weiter, weil wie erwähnt die Beweislage nach britischem Recht nicht ausreichte, sodass Emil Peer am 12. März 1948 enthaftet wurde.[45] Fünf Monate später stimmte die Courts Branch in diesem Fall doch der Strafverfolgung durch die österreichische Gerichtsbarkeit zu.[46]
Ende September 1948 wurde Emil Peer über Ersuchen des Volksgerichts neuerlich durch die Städtische Sicherheitswache Knittelfeld verhaftet und nach Graz überstellt.[47] Am 22. Oktober 1948 hatte sich Peer vor dem Volksgericht Graz (Vorsitzender: Dr. Wegan, Staatsanwalt: Dr. Petschnigg) wegen Vorschubleistung zum Mord und zum bestellten Mord zu verantworten. Nach einstündiger Verhandlung wurde Emil Peer freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt.[48] In der Urteilsbegründung wurde festgehalten: Es bestehen wohl sehr grosse Verdachtsmomente für die Mitschuld des Angeklagten an diesem Morde, doch konnte auf Grund der zu geringen Beweismittel ein Schuldspruch nicht gefällt werden.[49]
Anmerkungen
[1] Ein Transport mit rund 1000 Juden wurde über das Gaberl und den Triebener Tauern nach Mauthausen geführt. – Exemplarische Literatur zu den Todesmärschen durch die Steiermark: Eleonore Lappin, Der Todesmarsch ungarischer Jüdinnen und Juden von Ungarn nach Mauthausen im zeitgeschichtlichen Kontext. In: Heimo Halbrainer/Christian Ehetreiber (Hgg.), Todesmarsch Eisenstraße 1945. Terror, Handlungsspielräume, Erinnerung: Menschliches Handeln unter Zwangsbedingungen (Graz 2005), 59–94; Eleonore Lappin-Eppel, Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45. Arbeitseinsatz – Todesmärsche – Folgen (= Austria: Forschung und Wissenschaft – Geschichte 3, Wien–Berlin 2010), bes. 397–442; Eleonore Lappin-Eppel, Terror auf steirischen Straßen: Die Todesmärsche ungarischer Jüdinnen und Juden im April 1945. In: Heimo Halbrainer/Victoria Kumar (Hgg.), Kriegsende 1945 in der Steiermark. Terror, Kapitulation, Besatzung, Neubeginn (Graz 2015), 33–49; Heimo Halbrainer, Erschießungen und Massaker. Die Todesmärsche ungarischer Juden durch die Steiermark. In: Barbara Stelzl-Marx (Hg.), Lager Liebenau. Ein Ort verdichteter Geschichte (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung, Sonderbd. 19, Graz–Wien 2018), 102–106 [in Folge: Halbrainer, Erschießungen].
[2] Vgl. Wilma Schmidt-Högl/Eduard G. Staudinger, Die Gemeinde im Spiegel der Zeit. Seit der Jahrhundertwende bis in die 1970er Jahre. In: Wilma Schmidt-Högl/Johannes Pötscher, Deutschfeistritz, Bd. 2: Vergangenheit (Deutschfeistritz 2014), 634–789 [in Folge: Schmidt-Högl/Staudinger, Gemeinde], hier 748. – Drei Tage später wurde dieser Transport zum Ziel eines Massakers durch SA- und Volkssturm-Männer aus Eisenerz, die am Präbichl rund 200 Menschen töteten. Vgl. Halbrainer, Erschießungen 105f.
[3] Anita Farkas, „Sag mir, wer die Toten sind!“ Personalisierung des Opfergedenkens am Beispiel der NS-Opfer von Peggau (Klagenfurt/Celovec 2002) [in Folge: Farkas, Personalisierung], 10, 26–49. – Fotos der Exhumierungen siehe: Heimo Halbrainer/Gerald Lamprecht u. a., unsichtbar. NS-Herrschaft: Widerstand und Verfolgung in der Steiermark (Graz 2008), 127.
[4] Vgl. Heimo Halbrainer, „Im eigenen Haus Ordnung schaffen“. Die justizielle Ahndung von NS-Verbrechen im Aichfeld-Murboden. In: Heimo Halbrainer/Michael Schiestl (Hgg.), „Adolfburg statt Judenburg“. NS-Herrschaft: Verfolgung und Widerstand in der Region Aichfeld-Murboden (Graz 2011), 195–215 [in Folge: Halbrainer, Aichfeld-Murboden], hier 205.
[5] Vgl. Halbrainer, Aichfeld-Murboden 206.
[6] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Franz Höhn, 29. 5. 1946 (p. 8).
[7] Vgl. Anton Gschier, Kapellen, Bildstöcke, Kreuze und Marterln. Denkmäler des Glaubens im Alltag. In: Wilma Schmidt-Högl/Johannes Pötscher, Deutschfeistritz, Bd. 3: Gegenwart (Deutschfeistritz 2014), 328–369, hier 355, Abb. 41.
[8] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Emil Peer, 30. 5. 1946 (p. 17); Farkas, Personalisierung 46.
[9] Vgl. StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Franz Höhn, 29. 5. 1946 (p. 8); Neue Zeit (7. 6. 1947), 3; Wahrheit (7. 6. 1947), 3; Halbrainer, Aichfeld-Murboden 206.
[10] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Franz Höhn, 29. 5. 1946 (p. 8). – Vgl. StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Emil Peer 30. 5. 1946 (p. 17).
[11] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Johann Nopp, 6. 6. 1946 (p. 129). – Vgl. zum Lager Prenning: Schmidt-Högl/Staudinger, Gemeinde 732f.
[12] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Johann Nopp, 6. 6. 1946 (p. 129); Farkas, Personalisierung 45f.
[13] Vgl. StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussagen Franz Höhn (29. 5. 1946, p. 8) und Karl Maxl (30. 5. 1946, p. 11).
[14] StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 59, Gefangenenvormerkbuch, 1945–1947, StB-Nr. 1941.
[15] StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 59, Gefangenenvormerkbuch, 1945–1947, StB-Nr. 1940.
[16] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48 (p. 15).
[17] Halbrainer, Aichfeld-Murboden 206.
[18] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Karl Maxl (30. 5. 1946, p. [12]).
[19] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Aussage Emil Peer (30. 5. 1946, p. 17).
[20] Vgl. StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 59, Gefangenenvormerkbuch, 1945–1947, StB-Nr. 1941.
[21] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Vorfallenheitsbericht, 31. 5. 1946 (p. 105). – Siehe auch: Salzburger Nachrichten (5. 6. 1946), 3. Vgl. Salzburger Tagblatt (5. 6. 1946), 5; Salzburger Volkszeitung (5. 6. 1946), 3.
[22] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: 6. 6. 1946 (p. 97), 16. 7. 1946 (p. 57); Halbrainer, Aichfeld-Murboden 206.
[23] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Anklageschrift, 9. 8. 1946 (p. 61f.).
[24] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Hauptverhandlungen, 17. 9. 1946 (p. 71f.) und 29. 10. 1946 (o. p.).
[25] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Auslieferungsansuchen, 24. 10. 1946 (p. 4i).
[26] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Einlieferungs-Note, 26. 10. 1946 (p. 9).
[27] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Übernahmsbericht, 5. 12. 1946 (p. 115).
[28] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Vernehmung des Beschuldigten, 19. 12. 1946 (p. 119–124b).
[29] Halbrainer, Aichfeld-Murboden 206.
[30] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Anklageschrift (o. D.).
[31] TNA, FO 1020/2062: 25. 6. 1947 (fol. 57).
[32] Meinhard Brunner, Britische Militärgerichtsbarkeit in Österreich 1945 bis 1955 am Beispiel der Military Government Courts und Royal Warrant Courts (Diss. Graz [in Vorbereitung]) [in Folge: Brunner, Militärgerichtsbarkeit]. – Vgl. Neue Zeit (7. 6. 1947), 3; Wahrheit (7. 6. 1947), 3.
[33] Brunner, Militärgerichtsbarkeit.
[34] Neue Zeit (8. 6. 1947), 3; Wahrheit (8. 6. 1947), 4; Wiener Zeitung (8. 6. 1947), 3; Oberösterreichische Nachrichten (9. 6. 1947), 3; Wiener Kurier (9. 6. 1947), 2; Halbrainer, Aichfeld-Murboden 206.
[35] Wahrheit (8. 6. 1947), 4.
[36] TNA, FO 1020/2062: 25. 6. 1947 (fol. 57).
[37] Vgl. StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Schreiben Emil Peers an Maj. Ramsay, 25. 6. 1947.
[38] TNA, FO 1020/2062: 27. 6. 1947 (fol. 58).
[39] TNA, FO 1020/2062: 27. 6. 1947 (fol. 58). Weiters: TNA, FO 1020/2062: 28. 6. 1947 (fol. 59).
[40] TNA, FO 1020/2062: 29. 6. 1947 (fol. 60); TNA, FO 1020/2062: 1. 7. 1947 (fol. 61).
[41] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Anklageschrift, 2. 7. 1947 (p. 155–[158]).
[42] StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 59, Gefangenenvormerkbuch, 1945–1947, StB-Nr. 1940, 1941. Vgl. TNA, FO 1020/1187: 6. 8. 1947. – Reiters Witwe schaltete eine Traueranzeige: Herr Hubert Reiter, mein innigstgeliebter Gatte, bezw. Vater, hat sein junges Leben auf tragische Weise beenden müssen. Wer meinen Hubert kannte, weiß, was ich verloren. Bad Gastein, Knittelfeld, 16. Juli 1947. In tiefer Trauer: Wetti Reiter und Hubertl. Salzburger Nachrichten (23. 7. 1947), 4.
[43] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Bestellung eines Armenvertreters, 16. 9. 1947 (p. 165).
[44] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Hauptverhandlung, 22. 10. 1948 (p. 185); Neue Zeit (8. 10. 1947), 3.
[45] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: 22. 7. 1948 (p. 209f.); Halbrainer, Aichfeld-Murboden 206. – Siehe auch: StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: 11. 3. 1948 (p. 203f.).
[46] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: 13. 8. 1948 (p. [211?]).
[47] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: 18. 9. 1948 (p. 219) und 4. 10. 1948 (p. 215, 217).
[48] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: Hauptverhandlung, 22. 10. 1948 (p. 221–[230]); Halbrainer, Aichfeld-Murboden 206.
[49] StLA, LGS Graz, Vg 1 Vr 1966/48: 20. 10. 1948 [!] (p. [236]).
Mag. Meinhard Brunner, geb. 1971 in Judenburg, Studium der Geschichte und Volkskunde an der Karl-Franzens-Universität Graz. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Historischen Landeskommission für Steiermark.
Forschungsschwerpunkte: Sammlung und Edition der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Steiermark; Britische Militärgerichtsbarkeit in Österreich 1945–1955.