„Mit einem Strick erhängt“ – der Suizid der Barbara Maurer (1817–1849)
Elke Hammer-Luza
Am Nachmittag des 17. Dezember 1849 wurde der Grundbesitzer Leonhard Raidl in der Kanzlei der oststeirischen Bezirksobrigkeit Hainfeld vorstellig. Er machte die Anzeige, dass sich die 32-jährige Barbara Maurer, Inwohnerin beim Bauern Josef Zoller in Gniebing, wenige Stunden zuvor das Leben genommen habe.[1] Die nachfolgende Untersuchung des Todesfalls erhellt das Bild einer Frau, die sonst völlig unbekannt geblieben wäre. Ihr Suizid ist zugleich – um den britischen Historiker Richard Cobb zu zitieren – ein Kommentar über ihr Leben und ihr persönliches Umfeld.[2] Diesem gilt es im Folgenden nachzuspüren.
Eine Kindheit in der Oststeiermark
Die Familienverhältnisse, in die Barbara Maurer hineingeboren wurde, waren verwirrend und zugleich typisch für die steirische Landbevölkerung der Neuzeit, als Ehen weniger aus Zuneigung, sondern vor allem aus ökonomischer Notwendigkeit heraus entstanden. Ihr Vater Johann Maurer, ein Bauernsohn aus St. Kind, hatte 1793 mit 24 Jahren Maria Bogner, die 42-jährige Witwe eines Berglers, geheiratet, was ihm eine gewisse Selbstständigkeit erlaubte.[3] Als die Frau 1805 starb, ging der Witwer noch im selben Jahr mit Maria Gutmann eine Ehe ein, die aber schon nach zwei Jahren durch den Tod der jungen Frau endete.[4] Am 3. Februar 1808 folgte nun die dritte Heirat des Witwers, nämlich mit Barbara Kleinhapl, der Tochter eines Grazer Zimmermeisters.[5] Auch sie war bereits verwitwet; durch ihre Ehe mit dem Bauern Johann Vater, die 1796 geschlossen worden war,[6] saß sie auf dessen Bauerngut in Gniebing Nr. 19[7] – das freilich mit vier kleinen Kindern, die zum Zeitpunkt des überraschenden Todes ihres Vaters, am 17. Dezember 1807, zwischen zehn Jahren und 20 Monaten alt waren.[8] So nimmt es nicht Wunder, dass die damals 33-jährige Frau bereits eineinhalb Monate nach dem Tod ihres Mannes mit Johann Maurer erneut vor den Traualtar trat. Der bäuerliche Besitz musste bewirtschaftet werden, und ein Familienerhalter war dringend notwendig.
Zu den noch lebenden Töchtern und Söhnen aus erster Ehe – Maria (1796), Zäzilia (1801), Johann (1803) und Joseph (1806) – kamen nun am Anwesen in Gniebing die Kinder aus der Verbindung mit Johann Maurer, nämlich Xaver (1808), Franz (1809), Anna (1812), Alois (1814) und schließlich, als jüngstes, Barbara, geboren am 5. Jänner 1817 und von Theresia Kager, Bäuerin in Öd, in der Pfarre Feldbach zur Taufe getragen.[9] Es ist unzweifelhaft, dass die Kinder, je nach Eignung, schon früh am elterlichen Besitz mithelfen mussten oder überhaupt zu anderen Bauern in den Dienst geschickt wurden, um dort für Kost und Unterkunft zu arbeiten und damit den eigenen Haushalt zu entlasten. Gerade im Zusammenleben von Eltern bzw. Stiefeltern mit leiblichen und nicht leiblichen Kindern blieben Konflikte nicht aus, ging es letztendlich doch auch um die Frage einer Besitznachfolge auf einem Anwesen.
Ein Leben im Abseits
Für Barbara als Mädchen und jüngstes Kind war damit der Weg als Dienstmagd vorgezeichnet. Bald zeigte sich aber, dass sie nur begrenzt einsatzfähig war; schon in jungen Jahren wollte man bemerkt haben, dass sie blödsinnig und menschenscheu wäre und damit keinen geregelten Dienst versehen könnte. Die Frau musste ihren Lebensunterhalt daher als Inwohnerin suchen. Auf dem elterlichen Gut fand sich kein Platz mehr für sie, da dieses bald nach dem Tod der Mutter und der Übergabe von ihrem Vater an ihren ältesten Bruder Xaver verkauft worden war.[10] Sie lebte also mehr oder weniger selbstständig auf einem Hof, wo sie bei anfallenden Arbeiten zur Hand ging und dafür ein geringes Auskommen hatte, das sie vermutlich durch Spinnen und Stricken zu ergänzen suchte.[11] Ihre zwischenmenschlichen Kontakte dürften gering gewesen sein, wie sie überhaupt die Gesellschaft anderer mied. Um 1840 geschah es etwa, dass sie in ihrem damaligen Quartier im strengen Winter einst in einer Nacht aus dem Wohnzimmer lief und sich in der offenen Scheune schlafen legte. Am nächsten Morgen musste sie dann von den Hausleuten mit schweren Erfrierungen an den Zehen ins Haus getragen werden. Zugleich glaubte man zu wissen, dass sie damals auch in einen Brunnen gesprungen wäre, um sich zu ertränken.
Psychisch kranke Personen waren in der Frühen Neuzeit selbstverständlicher Teil der ländlichen Gesellschaft. In der Regel lebten sie in der Gemeinschaft, ohne dass man sich weiter um sie kümmerte; das war freilich dann anders, wenn man eine von ihnen ausgehende Bedrohung ortete.[12] In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in der Steiermark zur dauernden Verwahrung von weiblichen Geisteskranken nur eine einzige Möglichkeit, nämlich das Irrenhaus in der Grazer Paulustorgasse. Es war als Teil des Allgemeinen Krankenhauses von Kaiser Joseph II. im ehemaligen Kapuzinerkloster eingerichtet worden und sollte wahnsinnige, rasende und wüthende Menschen jeden Geschlechtes, Alters und Standes aufnehmen.[13] 1827 erhielt dieses Gebäude eine Erweiterung durch den Ankauf des nahen Röckenzaunischen Hauses. Trotzdem erwies sich die Anstalt in den 1840er-Jahren als hoffnungslos überfüllt. Wie Gustav Schreiner berichtete, waren selbst die kleinsten Zellen mit drei bis vier Betten belegt, und eine Trennung der Tobsüchtigen von den ruhigeren Irren konnte nicht immer durchgeführt werden. Jährlich wurden zu dieser Zeit im Durchschnitt 50 Personen aufgenommen und in Summe 180 behandelt, wobei man die Geistesstörungen in zwei Hauptklassen – Wahnsinn und Sinnlosigkeit – unterteilte.[14] Bei der Mehrzahl der Patientinnen und Patienten diagnostizierte man Manie, eine etwas geringere Anzahl befand man mit Melancholie und mit Blödsinn behaftet.[15] Da die Aufnahme der Kranken kostenpflichtig war, wurden jedoch Personen mit gering scheinenden Symptomen oder eben Blödsinnige in erster Linie zu Hause verpflegt bzw. blieben auf sich gestellt.
So bestand auch keine Veranlassung, Barbara Maurer eine spezielle Behandlung angedeihen zu lassen. 1846 zog die Frau als Inwohnerin auf den Hof des Bauern Josef Zoller in Gniebing, Haus Nr. 65. Er hatte das Anwesen von seinen Eltern übernommen und bewirtschaftete es seither mit seiner Frau und seinen Kindern. Ausschlaggebend für diesen Aufenthaltsort dürfte wohl gewesen sein, dass dort auch eine Stiefschwester von Barbara Maurer als Dienstmagd arbeitete, nämlich Zäzilia Vater. Diese hatte so Gelegenheit, ein Auge auf die um einiges jüngere Barbara zu werfen, deren Eigenheiten sie vermutlich gut kannte. Der Alltag mit ihr dürfte bisweilen nicht unproblematisch gewesen sein, da sich die Frau – nach Zeugenaussagen – zuweilen im Stall und am Boden verkroch und nicht herauskommen wollte, sodass man ihr das Essen nachtragen musste. Ihr einziger Wunsch bestand offenbar darin, allein und fernab der übrigen Menschen zu sein. Wie verständnisvoll die Umwelt auf diese Belastung reagierte, muss dahingestellt bleiben. Sowohl Dienstherr, Stiefschwester und Gemeindevorstand wurden jedenfalls nicht müde zu betonen, wie überaus mitleidsvoll, [...] gut und kindlich ihr alle begegnet wären und sie umsorgt hätten.
Trotzdem fasste Barbara Maurer am 17. Dezember 1849 den Entschluss, sich das Leben zu nehmen. Dabei handelte sie durchaus mit Vorbedacht. Sie half ihrer Stiefschwester Zäzilia am Morgen noch, die Kühe zu versorgen. Dann band sie die Stalltür von innen mit dem Band ihres Vortuches zu und erhängte sich mit einem Strick am Trambaum. Als Zäzilia Vater gegen Mittag die Kühe melken wollte, gelangte sie erst mit einiger Mühe in den Stall – wo sie ihre tote Schwester fand.
Die behördliche Untersuchung
Die „Selbstentleibung“ galt in der Frühen Neuzeit als schweres Verbrechen, das gleichermaßen als frevelhafte Handlung gegen Gott und gegen den absoluten Staat verstanden wurde.[16] Die „Constitutio Criminalis Theresiana“ von 1768/69 bestimmte, dass der Körper eines solchen Gott- und seines Seelenheils vergessenen Böswicht[es] [...] gleich einem unvernünftigen Viehe vertilget werden sollte; unter bestimmten Umständen konnte auch sein Vermögen eingezogen werden. Ausgenommen waren davon allerdings jene Personen, die aus einer Sinnenverruckung gehandelt hatten.[17] Selbst das sonst überaus liberale Strafgesetzbuch von Kaiser Joseph II. von 1787 blieb vom breiten Diskurs über den Selbstmord unberührt und reihte ihn nach wie vor unter die Kriminalverbrechen.[18] Erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte sich diese harte Haltung etwas abgeschwächt, ein Suizid wurde nur mehr als schwere Polizeiübertretung gegen die Sicherheit des Lebens angesehen. Das änderte aber nichts daran, dass der Leichnam eines Selbstmörders kein ordentliches Begräbnis in geweihter Erde erhalten durfte, sondern außerhalb des Friedhofs von einem Gerichtsdiener verscharrt werden sollte.[19]
Die Meldung des Todesfalls der Barbara Maurer setzte bei der zuständigen Bezirksobrigkeit Hainfeld sofort eine behördliche Untersuchung in Gang. Eine Anzeige an das Kreisamt Graz musste erfolgen, zugleich waren Distriktsarzt und Chirurg mit der gerichtlichen Sektion zu beauftragen und Zeugen – Zäzilia Vater, Josef Zoller und der Gemeindevorstand von Gniebing – einzuvernehmen. In erster Linie ging es um die Zurechnungsfähigkeit der Tat, die jedoch von Anbeginn bezweifelt wurde, und um mögliche Motive. Allenthalben betonte man den bekannten Blödsinn der Barbara Maurer und dass der Frau niemand einen Anlass zu ihrem Selbstmorde gegeben habe. Die medizinischen Sachverständigen, welche die Tote in der Leichenkammer am Friedhof von Feldbach obduzierten, bestätigten die allgemeine Meinung. Barbara Maurer hätte an Wassersucht gelitten und wäre dadurch in Trübsinn und Lebensüberdruss verfallen. Am 19. Dezember lagen alle Ergebnisse vor, und die Bezirksobrigkeit Hainfeld traf ihre Entscheidung: Barbara Maurer habe sich bei ihrem Suizid in Sinnenverwirrung befunden und wäre für ihre Tat nicht verantwortlich zu machen. Sie wurde im Sinne des Strafgesetzbuches als schuldlos erkannt, damit durfte sie auch in aller Form auf dem Friedhof von Feldbach bestattet werden. Diese Erlaubnis eines kirchlichen Begräbnisses hatte für die Familie eines Selbstmörders/einer Selbstmörderin auf dem Land große Bedeutung, konnte damit doch eine gesellschaftliche Stigmatisierung vermieden werden.
Barbara Maurer – Vom Besonderen zum Allgemeinen
Als der Pfarrer von Feldbach Barbara Maurer in die Sterbematrik eintrug, vermerkte er zur Todesursache der Frau lapidar und unverfänglich: Stickfluss.[20] Nur der Zusatz gerichtlich beschaut könnte stutzig machen, sonst deutet nichts auf die geschehene Selbsttötung hin. Damit zeigt sich das Hauptproblem der historischen Suizidforschung: Die wichtigste Quelle fehlt, da der oder die Betroffene nicht mehr zu Wort kommen kann; andere Überlieferungen sind hingegen nur mit großer Unsicherheit zu lesen. Mit der gesellschaftlichen Ächtung, ja sogar Bestrafung des Selbstmordes war die Versuchung groß, eine solche Tat zu verschleiern oder ganz zu verbergen. Das begann bereits im Familienverband, setzte sich über die dörfliche Gemeinschaft fort und konnte genauso die Geistlichkeit betreffen. Bei vielen Todesfällen war eine Selbsttötung schlichtweg auch nicht mehr nachzuweisen. Fand man eine Leiche erst nach längerer Zeit, sahen sich die Sachverständigen nicht in der Lage, eine Todesursache zu bestimmen. Auch die Grenze zwischen Unglücksfall und Suizid war schwer zu ziehen, was insbesondere für den Tod im Wasser galt.[21]
Barbara Maurer griff zum Strick, um ihrem Leben ein Ende zu setzen; das trifft für die meisten der nachgewiesenen Selbsttötungen in dieser Zeit zu.[22] Dass sie als Frau einen solchen Schritt unternahm, war jedoch eher ungewöhnlich; generell sind Suizide von Männern viel häufiger belegt. Die Erklärungsansätze dafür sind mannigfaltig und reichen von der größeren männlichen Gewaltbereitschaft über unterschiedliche Rollenverteilungen und religiöse Prägungen bis hin zu einer vermuteten statistischen Verzerrung. Mit fundiertem Zahlenmaterial kann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts freilich nicht gearbeitet werden. Eine Untersuchung der in dieser Zeit verfügbaren steirischen Sterbematriken und der darin eingetragenen Selbsttötungen – rund 660 Personen – erbringt zwar gewisse regionale und zeitliche Schwerpunkte, doch muss eine Auswertung ausgesprochen vorsichtig erfolgen.[23] Tatsache ist jedenfalls, dass in den Sterbematriken der Südoststeiermark – und hier insbesondere in Feldbach, Fehring und Gnas – überproportional viele Suizide zu finden sind. Freilich kann das auch die Folge der jeweiligen Matrikenführung eines Geistlichen gewesen sein.
Es hat den Anschein, dass die ländliche Gesellschaft der Steiermark in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts bereits mit viel Verständnis auf Selbsttötungen reagierte.[24] Auch wenn es nach wie vor Fälle gab, dass Selbstmörderinnen und Selbstmörder selbst noch in den 1840er-Jahren streng nach dem Gesetz schimpflich in ungeweihter Erde begraben werden mussten, zeigten Behörden, Ärzte und Geistliche zunehmend Bereitschaft, Milderungsgründe für eine solche Tat anzuerkennen; das galt insbesondere für Personen, die in einer Gemeinschaft verankert gewesen waren. Mit Erleichterung wurde das Erklärungsmodell der mangelnden Zurechnungsfähigkeit in Anspruch genommen, mit dem man einer Suche nach anderen Motiven weitgehend enthoben war. Wie der Fall der Barbara Maurer zeigt, steht in der Regel aber sehr viel mehr dahinter. Um erneut mit Richard Cobb zu sprechen: „Kein Tod kann jemals als banal beiseite geschoben werden [...]; und der Tod von eigener Hand, diese klägliche Bitte um Aufmerksamkeit, die fast ungehört bleibt, ist ein Leidensschrei, der niemals verhallt.“[25]
Anmerkungen
[1] Die Akten zu diesem Fall befinden sich in: Steiermärkisches Landesarchiv [in Folge: StLA], BG Feldbach, Vorakten, K. 77: Magistrat Feldbach, Polizeiübertretungen, 1839–1850 (1. Teil).
[2] Vgl. Richard Cobb, Tod in Paris. Die Leichen der Seine. Aus dem Französ. übers. v. Gabriele Gockel/Thomas Wollermann (Oxford 1978, Stuttgart 2011) [in Folge: Cobb, Tod in Paris], 52.
[3] Diözesanarchiv Graz-Seckau [in Folge: DAGS], Feldbach, Trauungsbuch 3, 1784–1798, 35; Feldbach, Sterbebuch 5, 1776–1798, 163; Sterbebuch 6, 1799–1830, 122.
[4] DAGS, Feldbach, Trauungsbuch 4, 1799–1826, 122; Feldbach, Sterbebuch 6, 1799–1830, 124.
[5] DAGS, Feldbach, Trauungsbuch 4, 1799–1825, 126.
[6] DAGS, Feldbach, Trauungsbuch 3, 1784–1798, 38.
[7] Der Hof war der Grundherrschaft Kornberg untertänig und von Hans Vater an dessen Sohn Johann Vater gelangt: StLA, GB II, BG Feldbach, Nr. 467, Urb.-Nr. 16. Zum Ort Gniebing vgl. Johann Schleich, Gniebing-Weissenbach. Heimatbuch (Gniebing-Weißenbach o. J.).
[8] DAGS, Feldbach, Taufbuch 9, 1784–1799, 39, 41, 109, 115, 121. Eine Tochter, Barbara (1798–1802), war bereits verstorben: Feldbach, Sterbebuch 6, 1799–1830, 118. Johann Vater starb mit 40 Jahren an Lungenentzündung: Feldbach, Sterbebuch 6, 1799–1830, 125.
[9] DAGS, Feldbach, Taufbuch 11, 1808–1820, 17, 100, 133, 179; Feldbach, Trauungsbuch 5, 1825–1852, 23.
[10] Ihre Mutter Barbara Maurer war am 2. März 1829 verstorben, ein Jahr später wurde Xaver Maurer Besitznachfolger in Gniebing Nr. 19, der den Hof bereits 1835 verkaufte. Der Vater Johann Maurer starb am 14. Mai 1836 als „Ableber“ in Gniebing. Siehe dazu: StLA, GB II, BG Feldbach, Nr. 441, Urb.-Nr. 16; DAGS, Feldbach, Sterbebuch 6, 1799–1830, 183; Sterbebuch 7, 1831–1858, 27, 53.
[11] Zum Dasein als Inwohnerin vgl. Elke Hammer-Luza, „Hat sie nur das Notdürftigste besessen“. Steirische Unterschichten in der Neuzeit. In: Elke Hammer-Luza/Meinhard Brunner (Red.), Von den Ärmsten wissen wir nichts ... Zur Geschichte der Amut in der Steiermark (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark 74, Graz 2015), 123–125.
[12] Vgl. Doris Kaufmann, „Irre und Wahnsinnige“. Zum Problem der sozialen Ausgrenzung von Geisteskranken in der ländlichen Gesellschaft des frühen 19. Jahrhunderts. In: Richard van Dülmen (Hg.), Verbrechen, Strafen und soziale Kontrolle (= Studien zur historischen Kulturforschung III, Frankfurt am Main 1990), 178–214.
[13] Philipp Graf von Welsperg-Raitenau, Umständliche Beschreibung der Verfassung von den Armenversorgungsanstalten zu Graz in Steyermark 1796. Vgl. Carlos Watzka, Psychiatrische Anstalten in Österreich 1780–1850. Eine Übersicht aus wissenschaftsgeschichtlicher und soziologischer Perspektive. In: Österreich in Geschichte und Literatur 53/4 (2009), 356–372; Ders., Vom Armenhaus zur Landesnervenklinik Sigmund Freud. Zur Geschichte psychisch Kranker und des gesellschaftlichen Umgangs mit ihnen in der steirischen Landeshauptstadt vom 16. bis zum 21. Jahrhundert. In: Historisches Jahrbuch der Stadt Graz 36 (2006), 295–337; Elke Hammer-Luza, „Zur Heilung des Wahnsinns“. Die Keuschlerin Maria Pendl (1767–1850) aus Großhart und ihr Aufenthalt im Grazer Irrenhaus. In: Elke Hammer-Luza/Elisabeth Schöggl-Ernst (Hgg.), Lebensbilder steirischer Frauen 1650–1850 (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark 82, Graz 2017), 237–250.
[14] Gustav Schreiner, Grätz. Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebungen (Grätz 1843), 347–350.
[15] Zur Problematik der Kategorisierung von Geisteskrankheiten und der nachfolgenden Therapierung vgl. insbesondere Carlos Watzka, Arme, Kranke, Verrückte. Hospitäler und Krankenhäuser in der Steiermark vom 16. bis zum 18. Jahrhundert und ihre Bedeutung für den Umgang mit psychisch Kranken (Graz 2007), 323–333; Elisabeth Dietrich-Daum/Maria Heidegger, Menschen in Institutionen der Psychiatrie. In: Elisabeth Dietrich-Daum u. a. (Hgg.), Psychiatrische Landschaften. Die Psychiatrie und ihre Patientinnen und Patienten im historischen Raum Tirol seit 1830 (Innsbruck 2011), 43–70.
[16] Zur Bewertung des Suizids in der Frühen Neuzeit vgl. u. a. Georges Minois, Geschichte des Selbstmordes (Düsseldorf/Zürich 1996); Vera Lind, Selbstmord in der Frühen Neuzeit. Diskurs, Lebenswelt und kultureller Wandel am Beispiel der Herzogtümer Schleswig und Holstein (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 146, Göttingen 1999); Gerd Mischler, Von der Freiheit, das Leben zu lassen. Kulturgeschichte des Suizids (Hamburg/Wien 2000).
[17] Constitutio Criminalis Theresiana oder der Römisch=Kaiserl. zu Hungarn und Böheim etc. Königl. Apost. Majestät Maria Theresiä Erzherzogin zu Oesterreich etc. peinliche Gerichtsordnung (Wien 1769), Art. 93. Vgl. Birgit Steinwender, Rechtsentwicklung des Selbstmordes von der Aufklärung bis zum geltenden österreichischen Strafrecht, Dipl.-A. (Graz 2006); Evelyne Luef, ... boshaftig den entsetzlichen selbstmord angethann. Selbsttötung als strafrechtliches Delikt im frühneuzeitlichen Österreich. In: Andrea Griesebner/Georg Tschannett (Hgg.), Ermitteln, Fahnden und Strafen. Kriminalitätshistorische Studien vom 16. bis zum 19. Jahrhundert (Wien 2010), 165–190.
[18] Allgemeines Gesetz über Verbrechen und derselben Bestrafung (Wien 1787), §§ 123f. Der Terminus „Selbstmord“ wird hier und in der Folge mit Rekurs auf die Quellen und wertneutral verwendet.
[19] Gesetzbuch über Verbrechen und schwere Polizey-Uebertretungen, und dem Verfahren bey denselben (Wien 1803), 2. Teil, §§ 90–92. Erst mit dem Milderungspatent vom 17. Jänner 1850 wurden diese Paragraphen aufgehoben.
[20] DAGS, Feldbach, Sterbebuch 7, 1831–1858, 227. Die Krankheitsbezeichnung „Stickfluss" stand im 19. Jahrhundert vor allem für ein Lungenödem oder Asthma.
[21] Auch Fremdverschulden war oft nicht auszuschließen.
[22] Bei den in der Steiermark in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Sterbematriken eingetragenen Selbstmorden wurde rund die Hälfte durch Erhängen verübt.
[23] Durchgesehen wurden über das Portal Matricula die Sterbematriken von 360 steirischen Pfarren für den Zeitraum von 1801 bis 1850 ( https://data.matricula-online.eu/de/).
[24] Genauere Ergebnisse soll ein Forschungsprojekt der Historischen Landeskommission für Steiermark über den Suizid in der Steiermark in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbringen, mit dem sich die Verfasserin gerade beschäftigt.
[25] Cobb, Tod in Paris, 144f.
ArR Priv.-Doz. Mag. Dr. Elke Hammer-Luza MAS, Studium der Geschichte, Germanistik und Volkskunde in Graz sowie Archivwissenschaft in Wien, Bereichsleiterin „Körperschafts- und Privatarchive“ am Steiermärkischen Landesarchiv, Lehrbeauftragte an der Universität Wien, 2017 Habilitation für Österreichische Geschichte, Mitglied des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung und der Historischen Landeskommission für Steiermark.
Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Kriminalitätsgeschichte, Alltags- und Frauengeschichte sowie Regionalgeschichte.