Kriegsverbrechen oder Notwehr? – Die Erschießung des Neuseeländers John Dermot „Snowy“ Troy in Weinburg am Saßbach (1942) und ihre Ahndung durch die britische Besatzungsmacht (1946)
Meinhard Brunner
Einleitung
In der neuesten Publikation der Historische Landeskommission für Steiermark, „Die Militärgerichtsbarkeit der britischen Besatzungsmacht in Österreich“ (Abb. 1),[1] wird vom Verfasser erstmals eine Gesamtschau zur Organisation und Tätigkeit britischer Militärgerichte während der Besatzungszeit von 1945 bis 1955 geboten. Die britische Besatzungszone in Österreich umfasste Kärnten (mit Osttirol), die Steiermark (ohne Ausseerland) sowie fünf Wiener Bezirke. In ihrer Zone etablierten die Briten eine Militärregierung, zu der auch ein dreigliedriges Gerichtssystem gehörte. Vor diesen Summary, Intermediate und General Courts standen rund 35.000 Personen unter Anklage.
Neben den Gerichten der Militärregierung bildeten die Royal Warrant Courts eine eigene Kategorie. Bei den 18 einschlägigen Verhandlungen in Österreich hatten sich 35 Angeklagte wegen mutmaßlichen Kriegsverbrechen an Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen zu verantworten. Eines dieser Verfahren, der sogenannte Weinburg-Prozess, soll im folgenden Beitrag beleuchtet werden.
Das Arbeitskommando Weinburg am Saßbach
Viele der alliierten Soldaten des Kriegsgefangenenlagers Wolfsberg (Stalag XVIII A) wurden früher oder später einem der rund 300 Arbeitskommandos zugewiesen, die dem Stammlager unterstellt waren.[2] Die Einsatzbereiche der Gefangenen waren in die Kategorien Landwirtschaft (Kürzel „L“), Gewerbliche Wirtschaft („GW“) sowie, wesentlich seltener, Heeresverwaltungskommando („HV“) unterteilt.[3]
Ein vergleichsweise kleines landwirtschaftliches Kommando mit rund 20 britischen Soldaten[4] (AK 600/L) befand sich in Weinburg am Saßbach (heute OG St. Veit in der Südsteiermark).[5] Anders als etwa französische Kriegsgefangene, durften Briten – wegen erhöhter Fluchtgefahr – nicht bei den Bauern übernachten, denen sie zum Arbeitseinsatz zugeteilt wurden. Für sie waren stattdessen Sammelunterkünfte vorgesehen, die unter Bewachung standen.[6] In Weinburg diente der Wirtschaftshof („Moarhof“) des Schlosses als Lager.[7] Die Gefangenen wurden hier morgens um 6 Uhr von Angehörigen der Wachmannschaft zu umliegenden Bauernhöfen gebracht und abends gegen 20 Uhr wieder abgeholt.[8]
Todesschuss am Feiertag
Diese Routine wurde am Abend des 14. Mai 1942, Christi Himmelfahrt, unterbrochen. Der Wachsoldat Franz Kotulan[9] wollte wie üblich rund zehn Gefangene ‚einsammeln‘, traf aber nur mehr drei oder vier bei den Landwirten an, darunter Corporal John Dermot „Snowy“ Troy[10] (Abb. 4). Alle anderen waren bereits unbeaufsichtigt zum Schloss Weinburg zurückgegangen, wo sie von Kotulan zur Rede gestellt wurden. In weiterer Folge kam es zu einer hitzigen Auseinandersetzung, die mit einem tödlichen Schuss auf Troy endete.[11] Die offizielle Todesursache lautete wie meist in solchen Fällen: Erschossen bei Widersetzlichkeit.[12] Der getötete Neuseeländer wurde einige Tage später in Leibnitz mit militärischen Ehren beigesetzt (Abb. 5).[13]
Als dieser Fall nach Kriegsende durch die britische Besatzungsmacht untersucht wurde, wichen die Erinnerungen des Todesschützen einerseits und der früheren Kriegsgefangenen andererseits deutlich voneinander ab. Franz Kotulan war am 20. September 1945 an seinem Wohnort in Wien festgenommen und vorerst im Bezirksgericht Margareten inhaftiert worden.[14] Bei der Vernehmung durch den österreichischen Kriminalbeamten Willibald Bohnhoff (im Beisein eines Sergeants der 77 Section SIB) schilderte er seine Vorgehensweise in Weinburg als Akt der Selbstverteidigung:[15]
Der eine [Troy, Anm.] war sehr ungehalten, dass er an einen [!] Feiertag arbeiten musste, war auch sehr nervös, hat auch einige Monate keine Post bekommen. Das dürfte der Grund sein, dass er auf mich springen wollte, trotz wiederholten Haltrufen. Aus Angst konnte ich nicht anders, ich hatte das Gewehr in Fertigstellung und den Finger auf den [!] Züngel [Abzug, Anm.], wobei mir ganz ungewollt der Schuss losging und den engl. Kriegsgefangenen in die Brust traf. Der engl. Kriegsgefangene war an [!] der Stelle tot.
Zu den befragten Augenzeugen zählte der Australier Kenneth Burke Rubie. Seine Aussage wurde im März 1946 in Sydney aufgenommen und vermittelt den Eindruck, dass sich Troy gegenüber Kotulan zwar forsch, aber nicht bedrohlich verhalten hatte:[16]
Shortly after the guard Kotulan arrived at the Lager [...] there appeared to be an argument between Kotulan and Troy because Troy alleged that Kotulan was late coming to escort them home. Kotulan accused the remainder of us of knocking off early and coming home alone. Troy, then being the senior man, said to Kotulan "This has nothing to do with you; you are only a guard. Wait till the Commandant comes home and I will explain it to him." While Troy was speaking, he walked towards Kotulan in a natural manner and in no way was aggressive. When Troy was about six feet away, Kotulan brought his rifle up to the on guard position, pumped a shell into the breech of the rifle and screamed "Halt". Troy appeared to take another step forward to brush the rifle aside and Kotulan fired, killing Troy instantly. He then stood over the dead body and covered the rest of us with the rifle and instructed us not to move. He kept us covered until the arrival of the Camp Commandant with a party from another village.
Ein weiterer Augenzeuge, Charles Francis Carroll, bestätigte im Wesentlichen die Angaben seines Landsmannes Rubie. Nach seiner Aussage bestanden überdies schon länger Unstimmigkeiten zwischen Kotulan und den Gefangenen, weil sie von ihm wiederholt zu spät von den Bauern abgeholt worden waren.[17]
Einen weiteren Hinweis auf Spannungen lieferte der Weinburger Bürgermeister Johann Sommer, als er im August 1945 schriftlich erklärte, dass Ortsbauernführer Alois Voit die Ausgabe der Rot-Kreuz-Pakete an die Kriegsgefangenen bewusst verzögert hatte. Die Gefanngenen [!] Engländer waren darüber sehr ungehalten.[18] Gemeinsam mit Franz Kotulan soll Voit auch Pakete unterschlagen haben.[19] Sommers Vorwürfe wurden später sowohl von Voit als auch von Kotulan zurückgewiesen.[20]
Royal Warrant Court im Schloss Retzhof
Wie nicht anders zu erwarten, wurde Franz Kotulan eines Kriegsverbrechens angeklagt, in that he at Weinburg on or about 14 May 1942 in violation of the laws and usages of war did kill Corporal John Dermont [!] Troy, New Zealand Expeditionary Force, a prisoner of war.[21] Am 14. März 1946 erhielt die in der Steiermark stationierte 46. Infanteriedivision vom britischen Hauptquartier in Österreich ein(e) advance warning, dass sie zeitnah für die Abhaltung eines Kriegsverbrecherprozesses verantwortlich sein würde. Zugleich wurden die notwendigen Vorbereitungsschritte aufgezählt, darunter die Auswahl eines passenden Verhandlungsortes, einer für die Verwahrung des Angeklagten zuständigen Armeeeinheit sowie eines tauglichen Dolmetschers.[22]
Das angekündigte Royal Warrant Court wurde Ende Mai 1946 durch den britischen Oberkommandierenden in Österreich, Lt.Gen. James Steele, einberufen (Abb. 6).[23] Den Vorsitz sollte Lt.Col. J.P. Fowler-Esson DSC MC (2nd Hampshire Regiment) führen. Als Beisitzer wurden Maj. T.G. Field Fisher (King's Royal Rifle Corps), Maj. T. Miller (2nd Loyal Regiment) und Capt. D.W. March (4th Devonshire Regiment) eingeteilt.[24] Die Anklagevertretung lag in den Händen von Capt. N.C.H. Dunbar,[25] der dem Judge Advocate General's Office (JAG) zugeordnet war, also jener Behörde, die im War Office für die Ausforschung und Ahndung von Kriegsverbrechen verantwortlich zeichnete.[26] Aus London erhielt der einberufende Offizier auch eine Empfehlung bzw. Vorgabe zur Bestellung des Verteidigers: You will doubtless arrange for the accused to have the services of a British officer at his trial.[27] Hier fiel die Wahl auf Maj. F. Ball MBE (4th Devonshire Regiment).[28]
Die Verhandlung fand schließlich am 31. Mai und 1. Juni 1946 im Schloss Retzhof[29] statt.[30] Zu Beginn des Verfahrens plädierte Kotulan auf nicht schuldig.[31] Als erster Zeuge der Anklage wurde Alois Voit (siehe oben) befragt. Er schilderte, dass er Troys Leichnam in ein Magazin bringen musste und dass Kotulan noch Stunden nach dem tödlichen Schuss am Boden zerstört war.[32] Die Bäuerin Margarethe Schneider, auf deren Hof John Dermot Troy neun Monate gearbeitet hatte, beschrieb ihn als sehr guten Arbeiter mit gutem Benehmen, wenn auch nervös und leicht aufzuregen.[33] Willibald Bohnhoff sowie ein Dolmetscher wurden zu Kotulans erster Einvernahme in Wien befragt.[34]
Verteidiger Maj. Ball rief zuerst Franz Kotulan in den Zeugenstand, der nochmals ausführlich die Ereignisse vom 14. Mai 1942 aus seiner Sicht darlegte. Er wiederholte, dass er sich von Troy bedroht bzw. angegriffen gefühlt habe und daher – nun abweichend von seiner ersten Einvernahme – gemäß seiner Ausbildung von der Waffe Gebrauch machte.[35] Danach wurden noch Raimund Olscher, Kotulans kommandierender Offizier am Tattag, der Weinburger Pächter Max Rebenik, ein Ohrenzeuge der inkriminierten Ereignisse, sowie die Ehefrau des Angeklagten befragt.[36]
In seinem Plädoyer bemängelte Maj. Ball insbesondere, dass die Anklage nur auf zwei eidesstattlichen Erklärungen beruhte, die vier Jahre nach den Ereignissen im weit entfernten Australien aufgenommen wurden, aber kein einziger Tatzeuge im Gerichtssaal anwesend war. The defence is in fact denied any opportunity of cross-examining the most material witnesses in the case. I submit that this not only limits the defence but also very probably prevents justice being done.[37]
Capt. Dunbar hielt in seiner Schlussrede fest, dass das Gericht einzuschätzen habe, ob Cpl. Troy dem Angeklagten ernstlich Gewalt angedroht hatte. Falls nein, wäre Kotulan schuldig im Sinne der Anklage.[38] Ganz allgemein konstatierte Dunbar numerous inconsistencies in the accused's own various stories.[39]
Verurteilung und Haftstrafe
Nach den Plädoyers zogen sich die Richter zur Beratung des Wahrspruchs zurück. Anschließend verkündete der Vorsitzende, dass Kotulan für schuldig befunden wurde. Zugleich informierte man ihn darüber, dass dieser Schuldspruch noch von einer höheren Stelle, dem britischen Commander-in-Chief, bestätigt werden muss. Der Verteidiger brachte nun Milderungsgründe für seinen Mandanten ein.[40] Daraufhin zog sich das Gericht neuerlich zurück, um das Strafmaß festzulegen. Selbiges lautete auf fünf Jahre Gefängnis.[41] Kotulans nachfolgender Petition an Lt.Gen. Steele[42] wurde über Empfehlung des DJAG-Büros[43] nicht entsprochen. Vielmehr erfolgte per 30. Juni 1946 die Bestätigung des Urteils durch Steele.[44]
Kotulan verbüßte das erste Jahr seiner Haft in einem britischen Militärgefängnis in Rom.[45] Am 9. Juli 1947 wurde er in die Strafanstalt Graz-Karlau überstellt. Die Strafe wurde per 26. Juli 1949 auf die bereits in Haft verbüßte Zeit herabgesetzt und Franz Kotulan somit freigelassen.[46]
Anmerkungen
[1] NEUERSCHEINUNG: Meinhard Brunner, Die Militärgerichtsbarkeit der britischen Besatzungsmacht in Österreich (= Veröffentlichungen der Historischen Landeskommission für Steiermark 45, Graz 2024) [in Folge: Brunner, Militärgerichtsbarkeit]. – Die Buchpräsentationen fanden am 9. April 2024 im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz sowie am 7. Mai 2024 im Kärntner Landesarchiv in Klagenfurt statt.
[2] Die deutsche Gewahrsamsmacht meldete dem Internationalen Roten Kreuz per 28. Februar 1945 insgesamt 320 Arbeitskommandos mit britischen Kriegsgefangenen, die dem Lager Wolfsberg angeschlossen waren. The National Archives (= TNA), War Office (= WO) 224/205: 10. 4. 1945. – Hubert Speckner, In der Gewalt des Feindes. Kriegsgefangenenlager in der „Ostmark“ 1939 bis 1945 (= Kriegsfolgen-Forschung 3, Wien–München 2003) [in Folge: Speckner, Gewalt], 181.
[3] Edith Petschnigg, Von der Front aufs Feld. Britische Kriegsgefangene in der Steiermark 1941–1945 (= Veröffentlichungen des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Kriegsfolgen-Forschung 7, Graz 2003) [in Folge: Petschnigg, Front], 52f.; Speckner, Gewalt 181–184.
[4] Vgl. TNA, WO 235/116: 4. 3. 1946 (Affidavit Charles Francis Carroll).
[5] Eine Aufstellung mit den Einsatzorten britischer Kriegsgefangener in der Steiermark und in der Untersteiermark bietet: Petschnigg, Front 269–287.
[6] Petschnigg, Front 83.
[7] Für Informationen zum Lagerstandort sei Mag. Walter Feldbacher, Weinburg, und Franz Josef Schober, Ratschendorf, herzlich gedankt.
[8] Brunner, Militärgerichtsbarkeit 405.
[9] Geb. 27. 11. 1900, Wien; gest. 9. 7. 1977. StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 59, Gefangenenvormerkbuch, 1945–1947, StB-Nr. 1927; URL: https://tng.adler-wien.eu/showmedia.php?mediaID=146897&cemeteryID=1 (30. 4. 2024)
[10] Geb. 30. 5. 1917, Wellington (NZE); gest. 14. 5. 1942, Weinburg. Identitäts-Nr.: 32706. TNA, WO 416/367/3 [lt. Online-Archivverzeichnis]. – Vgl. URL: https://www.aucklandmuseum.com/war-memorial/online-cenotaph/record/C26029 (30. 4. 2024).
[11] TNA, WO 311/284: [o. D.], General report of the proceedings of a Military Court [...], p. 1f.
[12] TNA, WO 235/116: 11. 8. 1945, Beglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch der Gemeinde Weinburg, Todesbestätigung John Charles [!] Troy.
[13] TNA, WO 235/116: 19. 3. 1946 (Affidavit Kenneth Burke Rubie); TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 3; TNA, WO 311/284: [o. D.], General report of the proceedings of a Military Court [...], p. 2; TNA, WO 311/284: 20. 10. 1945 (Aussage Alois Voit). – Troys Leichnam wurde nach Kriegsende exhumiert und auf dem Commonwealth Kriegsfriedhof in Klagenfurt (Grabstelle: 6.C.17.) beigesetzt. Vgl. URL: https://www.cwgc.org/find-records/find-war-dead/casualty-details/2805717/john-dermot-troy/ (30. 4. 2024). – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 405.
[14] TNA, WO 235/116: 15. 4. 1948.
[15] TNA, WO 235/116: 22. 9. 1945 (Aussage Franz Kotulan). – Weiters: TNA, WO 235/116: 28.(?) 5. 1946 (Aussage Franz Kotulan); TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 6–8. – Eine spätere schriftliche Erklärung zum Tathergang schloss Kotulan mit den Worten: Ich habe in militärischer Pflicht und Notwehr gehandelt. TNA, WO 235/116: 28.(?) 5. 1946 (Aussage Franz Kotulan). – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 405f.
[16] TNA, WO 235/116: 19. 3. 1946 (Affidavit Kenneth Burke Rubie). – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 406f.
[17] TNA, WO 235/116: 4. 3. 1946 (Affidavit Charles Francis Carroll). – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 407.
[18] TNA, WO 235/116: 12. 8. 1945 (Aussage Johann Sommer).
[19] TNA, WO 235/116: 12. 8. 1945 (Aussage Johann Sommer).
[20] Vgl. TNA, WO 311/284: 20. 3. 1946.
[21] TNA, WO 311/284: 8. 3. 1946; TNA, WO 235/116: 27. 5. 1946.
[22] TNA, WO 311/284: 14. 3. 1946.
[23] TNA, WO 235/116: 27. 5. 1946.
[24] Capt. H.V. Leaver (2nd Loyal Regiment) war als Ersatzbeisitzer (Waiting Member) vorgesehen. TNA, WO 235/116: 27. 5. 1946.
[25] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 1.
[26] Siegfried Beer, Aspekte der britischen Militärgerichtsbarkeit in Österreich 1945–1950. In: Claudia Kuretsidis-Haider/Winfried Garscha (Hgg.), Keine „Abrechnung“. NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach 1945 (Leipzig–Wien 1998), 54–65, hier 60f.; Donald Bloxham, Pragmatismus als Programm. Die Ahndung deutscher Kriegsverbrechen durch Großbritannien. In: Norbert Frei (Hg.), Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg (= Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts 4, Göttingen 2006), 140–179, hier 142f.
[27] TNA, WO 235/116: 9. 1. 1946.
[28] Brunner, Militärgerichtsbarkeit 407.
[29] Die Nutzung des Schlosses Retzhof durch die britische Besatzungsmacht, vorrangig als Lazarett, dauerte von Ende Juli 1945 bis Oktober 1946. Lisbeth Matzer, Bildungsgeschichte Schloss Retzhof. Brüche und Kontinuitäten im 20. und 21. Jahrhundert (MasterA. Graz 2014), 32, 127.
[30] Das Steirerblatt (4. 6. 1946), 3 („Fünf Jahre Gefängnis für Franz Kotular [!]“).
[31] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 1.
[32] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 2–5.
[33] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 5. – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 407.
[34] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 6–8.
[35] Vgl. TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 9–18. – Weiters: Das Steirerblatt (4. 6. 1946), 3 („Fünf Jahre Gefängnis für Franz Kotular [!]“); Wahrheit (4. 6. 1946), 3 („Fünf Jahre Gefängnis für Kotular [!]“).
[36] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 18–24. – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 407f.
[37] TNA, WO 235/116: Final Speech for the Defence. – Siehe auch: TNA, WO 311/284: [o. D.], General report of the proceedings of a Military Court [...], p. 3. – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 408.
[38] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 24.
[39] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 25.
[40] TNA, WO 235/116: Prozessmitschrift, p. 25.
[41] United Nations War Crimes Commission (= UNWCC), British Military Courts, Trial against Franz Kotulan: DJAG Case-No. 16139/2 [URL: https://www.legal-tools.org/doc/e89916/ (30. 4. 2024)]; Das Steirerblatt (4. 6. 1946), 3 („Fünf Jahre Gefängnis für Franz Kotular [!]“); Wahrheit (4. 6. 1946), 3 („Fünf Jahre Gefängnis für Kotular [!]“).
[42] TNA, WO 235/116: 4. 6. 1946.
[43] TNA, WO 235/116: 18. 6. 1946.
[44] TNA, WO 235/116: 30. 6. 1946; TNA, WO 311/284: [o. D.], General report of the proceedings of a Military Court [...], p. 3. – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 408.
[45] TNA, WO 235/116: 15. 4. 1948.
[46] StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 59, Gefangenenvormerkbuch, 1945–1947, StB-Nr. 1927; StLA, JA Karlau, Bücher, Bd. 66, Index Gefangenen-Vormerkbuch, 1946–1947, StB-Nr. 1927. – Brunner, Militärgerichtsbarkeit 408.
Mag. Dr. Meinhard Brunner, geb. 1971 in Judenburg, Studium der Geschichte und Volkskunde an der Karl-Franzens-Universität Graz. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Historischen Landeskommission für Steiermark.
Forschungsschwerpunkte: Sammlung und Edition der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Steiermark; Britische Militärgerichtsbarkeit in Österreich 1945–1955.