Streiflicht auf die Anfänge des Städtischen Armenhauses in Graz
Elfriede Huber-Reismann
Diesem Beitrag liegt jene Festschrift (Abb. 1) zu Grunde, die anlässlich der 300-Jahr-Feier der Geriatrischen Gesundheitszentren Graz von der Verfasserin im Jahr 2024 veröffentlicht wurde.[1] Den Inhalt sämtlicher 550 Seiten hier wiedergeben zu wollen, ist unmöglich, aber ein kleiner Einblick in die Anfänge des Städtischen Armenhauses in Graz und vor allem ein Blick auf seine Bewohner∙innen verdeutlicht die Vielschichtigkeit und Komplexität dieser wichtigen Einrichtung bereits für das 18. Jahrhundert.
Die Ausgangssituation
In der Steiermark setzten die Bestrebungen zu einer geregelten Armenfürsorge schon im 12. Jahrhundert ein. In diesen ersten Unterbringungseinrichtungen sollten ursprünglich vor allem Pilger und Reisende Aufnahme finden. Aber auch arme und kranke Menschen aus der näheren Umgebung konnten dort eine Bleibe zugewiesen bekommen. Diese Herbergen wurden „Hospital" genannt und waren dermaßen bedeutend, dass sie Eingang in die Benennung von Ansiedlungen fanden, wie das Beispiel von Spital am Semmering zeigt. Als Triebfedern der Armenfürsorge können für das Mittelalter vor allem christliche Nächstenliebe, Barmherzigkeit und die Aussicht des Gebers auf einen sicheren Platz im Himmel festgemacht werden. In wirtschaftlichen Krisenzeiten nahm die Zahl der Bettler und vagabundierenden Armen naturgemäß so stark zu, dass man immer wieder versuchte, diese einzudämmen und zu kontrollieren.
Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur brachten es mit sich, dass soziale Aufgaben, die bisher von Familie, Grundherrschaft und Kirche getragen worden waren, ab dem 17. Jahrhundert auch auf andere Institutionen verlagert wurden.[2]
Die Gründung im Jahr 1724
Die steigende Bettlerzahl um die Wende zum 18. Jahrhundert ließ in den Städten das Problem mit der zunehmenden Armut breiter Bevölkerungsgruppen immer sichtbarer werden. Die Bevölkerung in der Stadt, auch in Graz, fühlte sich durch das Betteln zunehmend belästigt und forderte Maßnahmen dagegen ein. Dazu kamen sicherheitspolitische Überlegungen: Nicht sesshafte Menschen waren bedeutend schwieriger zu kontrollieren. Außerdem hatte man mit dem Blick auf Seuchen und Epidemien, nicht zuletzt auf die Pest, gesundheitspolizeiliche Bedenken. Es kam zu Verschärfungen der Maßnahmen gegen Bettler, die erste Erfolge zeigten. In einem Brief der Grazer Stadtverwaltung wurde am 25. August 1725 berichtet: Das Abstellen des öffentlichen Bettelns hat einen ersprießlichen Anfang genommen. Die Armen würden, so hieß es, in den bestehenden Einrichtungen gut versorgt, diese jedoch aus allen Nähten platzen. Ein neues, großes Armenhaus wäre vonnöten.
Ein erster Anlauf unter Kaiser Leopold I. (reg. 1640–1705) war am fehlenden Geld gescheitert. Erst im Jahr 1724, nach dem Eintreffen einer Resolution Kaiser Karls VI. mit der Aufforderung, unverzüglich ein Armenhaus in Graz zu errichten, nahm man die Suche nach einem geeigneten Standort neuerlich in Angriff. Schließlich fiel die Entscheidung auf eine Liegenschaft in der belebten Murvorstadt: Der Thurnische Freie Garten samt Gebäude wurde für die Errichtung eines Armenhauses ins Auge gefasst. (Abb. 2)
Hinsichtlich der Finanzierung war der Kaiser der Meinung, dass durch die üblichen Almosensammlungen und milde Gaben genügend Geld eingenommen werden könnte, um den ohnehin schon sehr belasteten Staatshaushalt durch die Errichtung dieser neuen Einrichtung nicht weiter zu strapazieren. Um den Bau zu finanzieren, wurden aber kurzerhand auch 5.000 Gulden aus dem Waisenhausfonds umgewidmet.
Die Anfänge und die ersten Bewohner·innen
Das Grazer Armenhaus wurde in zwei Baustufen errichtet. Die ersten Bewohnerinnen und Bewohner konnten im Spätherbst 1725 die Einrichtung beziehen. Die übrigen harrten noch einen Winter im Großen Lazarett, etwa acht Gehminuten östlich des neuen Armenhauses, aus, obwohl es dem Kaiser sehr Lieb gewesen seyn würde, das die völlige Raumbung deß Lazareths denen Gnedigsten Verordnungen gemesß vorgenohmben worden wäre.[3] Deshalb wurde beschlossen, den Bau der Armenhauskirche vorerst zurückzustellen, um die gerade in Bau befindlichen Wohnungen für die Armen umso schneller fertigstellen zu können.
Die Unterbringung im Armenhaus war für viele arme Menschen der letzte Ausweg, wenn sie nicht aus eigener Kraft überleben konnten. In einem Schreiben der Innerösterreichischen Regierung vom 5. Dezember 1725 wurde festgehalten, dass im Armenhaus gegenwärtig und hinkünftig die „gewöhnlichen" Armen untergebracht werden sollten. Gar müeheseelige Leuth, so zu kheiner Arbeith tauglich und gar armbseelige und presthaftere – gemeint waren damit sicherlich jene Menschen, die mehr Pflege benötigten – wären im schon bestehenden Bürgerspital zum „Heiligen Geist" unterzubringen, das zu diesem Zweck aufgestockt werden sollte.[4]
Bewohner anderer Gemeinden wurden nur dann aufgenommen, wenn Platz vorhanden war und die zuständige Gemeinde dafür bezahlte. Ein Platz kostete pro Tag 14 Kreuzer. Diese Verpflegstaxe hatten auch jene Familien zu zahlen, die nicht als mittellos galten und trotzdem ihre Verwandten im Haus unterbringen wollten. Zu bezahlen war die Gebühr ein Vierteljahr im Voraus. Beim Eintritt in die Anstalt wurden die Armen auf ihren Gesundheitszustand untersucht. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse konnten sie zu bestimmten Arbeiten eingeteilt werden. Im Jahr 1726 beispielsweise wurden rund 500 Arme „gemustert". Von diesen war jedoch mindestens ein Drittel zu keinerlei Arbeit tauglich, da sie blind, lahm, bettlägerig, geisteskrank oder noch Kinder waren.[5] In einem späteren Bericht an die Steirische Landschaft wurde dazu festgestellt, dass von den 400 Bewohner·innen keine 40 Personen auch nur zum Spinnen zu gebrauchen wären.
Die ursprüngliche Idee zur Finanzierung der Einrichtung sah vor, dass sich die Bewohnerinnen und Bewohner durch ihre Arbeit selbst erhalten würden. In der alltäglichen Praxis des Armenhauses war eine Selbstversorgung allerdings nicht möglich. Zum einen gab es kaum bezahlte Arbeit im Haus, zum anderen waren viele Bewohner arbeitsunfähig und krank. Hätten sie sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können, wären die allermeisten ja gar nicht ins Armenhaus gekommen. Vaganten und schubmässige Müessiggänger sowie lüederliches Gesindt waren im Armenhaus ebenso interniert wie auswärtige Bettler und mussten wohl oder übel versorgt werden, sofern sie nicht selbst über etwas Geld verfügten. Eine Lösung des Problems ließ vorerst auf sich warten.[6]
Unter den tatsächlich aufgenommenen Menschen waren wenige Stunden alte Findelkinder ebenso wie alte, gebrechliche und arbeitsunfähige Menschen. Unter ihnen befanden sich ledige, verwitwete, aber durchaus auch verheiratete Personen in allen Altersstufen. Untergebracht wurden im Armenhaus auch Personen mit verschiedensten körperlichen und geistigen Leiden. Die 45-jährige Eva Neuholtin beispielsweise, ein Närisches Mensch so nicht im Standt gewessen zu beichten, lebte bis zu ihrem Tod am 15. Dezember 1748 im Armenhaus. Unter den Versorgungsbedürftigen fanden sich abgedankte Soldaten oder deren Angehörige ebenso wie auswärtige Personen aus Eggersdorf, Frohnleiten oder Judenburg, um nur einige Orte zu nennen. Insbesondere die Witwen von Soldaten stammten oft aus weiter entfernten Ländern wie Polen oder Frankreich. (Abb. 3)
Die Aufnahme
Die Aufnahmebedingungen veränderte sich in den ersten Jahrzehnten kaum. Die Aufnahme erfolgte nach verfügbaren finanziellen Mitteln und vorhandenem Platz in der Einrichtung. Die Zahl der Anfragen stieg immer dann stark an, wenn sich die allgemeine wirtschaftliche Situation in der Steiermark durch Krisen oder Kriege verschlechterte. Im Bedarfsfall mussten die Bewohner·innen der Armenversorgungsanstalt auch „enger zusammenrücken".
Die Ursachen für eine Aufnahme ins Armenhaus waren sehr vielfältig. Immer war der Hintergrund aber die Unmöglichkeit, sich mit seiner eigenen Arbeitsleistung den Lebensunterhalt zu verdienen. Die Schilderung einzelner Schicksale erlaubt einen Blick auf die Menschen, die um Aufnahme ins Armenhaus baten. In einer Quelle aus dem Steiermärkischen Landesarchiv haben sich folgende Bittgesuche erhalten:[7]
Mühlbaurin Anna Maria, 44 Jahr alt, gebürtig in Schoberischen Haus auf der Lend unter Heiligen Geist Spital, die Eltern Melblers Leuthe [Mehlverkäufer], ware verheyrath gewest 18 Jahr mit einen von alt Preysingerischen Regiment verabschiedten Soldathen, welcher in july diß Jahrs in der abzehrenden Krankheit gestorben, und sei nebst 5 Kinder sammentlich unter Hl. Geist Spitall gebürtig, daß Erste mit 12, daß zweyte 10, daß dritte 7, daß vierte 3 und daß fünffte ¾ Jahr alt, nun weillen sie diese Kinder zu ernahren unvermögend wäre, bitte sie nur für die 3 jüngsten um die Armenhaußportion.
Catharina Auerspacherin, 77 Jahr alt, stockblindt, daß Geburtsort und dessen Eltern unwissend, wäre alß ein Kind auf der Lend beylaufig bey Maria Hilf bey einen Schneider versezt worden, welche Beede Erziech Eltern da sie ungfahr 8 Jahr alt ware, gestorben und sie sey unter frembden Leuthen auferzogen worden; wäre auch verheyrath gewest mit einen Flickhschuster 29 Jahr, der Mann seye von Feldbach gebürtig gewest, aber niemahlens ansassig, hatte auch einen Sohn, welcher alß Hauß Knecht bey Seiner Hochgräflichen Gnaden, gnadigsten Frau, Frauen Gräfin von Wurmbrandt dienete. Bittet umb die Armenhausportion.
Schleiß Johannes, 43 Jahr alt, gebürtig auß Ober Österreich von Vöglbrug, catholisch, verheyrath mit 4 Kinder, seye ein Binder seiner Profession, welcher sich die rechte Handt, so noch unbrauchbar ist, durch das Mihl Rath [Mühlrad] bey dem Menhart Lederer zerquetschet hat, hat von 11. September 1769 bis dahin 1770 auf ein Jahr auß dem Armenhauß taglich 3 Kreuzer genossen, bittet umb die Armenhaußportion.
Elisabeth Sonnreichin, Wittib, den Mann seelig ein gewester Sanitatis alhier, bittet vor ihre Tochter Cajetanus, so 30 alt, gebürtig in grössingerischen Hauß unter Magistratlicher Jurisdiktion, ledigen Standt, welche in denen Füssen ein zusammen gesezten unsichtbahren Defect habe, daß, wen man die Füß anziehe, sie zu schreyen anfinge, und ware zu gehen unvermögend, in Handen seye sie ohne Defect, sie befind sich bey obernennt ihrer Mutter, welche ihr die Verpflegung gegeben habe. Von dem Vatter hatte sie nichts zu erben sondern von besagt der Mutter wen sie der einstens mit Todt abgienge. Bittet in daß Armenhaus aufgenohmen zu werden.
Die Entlassungsgründe
Unterschiedliche Gründe konnten zur Entlassung aus der Betreuung des Armenhauses führen. Im besten Fall wurden die Bewohner wieder gesund und arbeitsfähig. Bei regelmäßigen Musterungen wurden die Armenhausbewohner untersucht und über ihr Verbleiben neu entschieden. Eine Verbesserung der Versorgungslage traf am ehesten auf die vielen Kinder zu, deren Chancen auf ein selbstständiges Leben auch durch ein wenig Schulbildung in der Einrichtung durchaus erhöht wurden. Oft wechselten die Kinder nach ihrem siebten Lebensjahr ins Waisenhaus, wo man sich weiter um sie kümmerte.
Wenn jemand schwerwiegend gegen die Regeln des Zusammenlebens im Armenhaus verstoßen hatte, lief er Gefahr, seinen Versorgungsplatz zu verlieren. So war es untersagt, ohne Erlaubnis des Armenhausverwalters das Haus zu verlassen, einen Weinausschank aufzusuchen oder Unzucht in Worten und Wercken zu treiben.[8] Wenn trotz Ermahnung und Strafe durch den Verwalter keine Besserung erfolgte, musste das Vergehen der Kommission für Landessicherheitssachen gemeldet werden, damit jene straffmäßige Korrektur erfuhren. Auch eigensinige und unbändige Persohnen sollte dadurch zur wohlverdienten Züchtigung verholfen werden. „Schwere Fälle" wurden der Einrichtung verwiesen. Durch einen solchen Verweis konnten sie auch zukünftig nicht mehr aufgenommen werden.
Der weitaus häufigste „Entlassungsgrund" war aber das Ableben eines Armenhausbewohners.
Das Heute
Im Laufe seines 300-jährigen Bestehens wandelte sich das Grazer Armenhaus ab dem 19. Jahrhundert in eine moderne Pflege- und Versorgungseinrichtung. Zum Armenhaus kamen unter anderem noch das Städtische Krankenhaus, für kurze Zeit ein Gebärhaus oder auch die Isolieranstalt hinzu. Ein sehr großer Schritt wurde durch einen Beschluss im Grazer Gemeinderat im Jahr 1999 ermöglicht: Man legte den Betrieb des Geriatrischen Krankenhauses in Form eines wirtschaftlichen Unternehmens fest. Für dessen Verwaltung wurde ein eigener Verwaltungsausschuss bestellt, die Geschäftsführung ausgeschrieben und nach einem öffentlichen Hearing mit Dr. Gerd Hartinger besetzt. Ein eigenes Statut regelte fortan die Organisation der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz, die neben dem städtischen Altersheim und dem Geriatrischen Krankenhaus auch mehrere Pflegeheime umfasst. In den letzten 25 Jahren wurde aus dem Grazer Armenhaus ein europaweit führendes, qualitativ hochwertiges Kompetenzzentrum für Altersmedizin und Pflege in der steirischen Landeshauptstadt. (Abb. 4)
Anmerkungen
[1] Elfriede Maria Huber-Reismann, 300 Jahre Altenversorgung und Pflege in Graz. Vom Armenhaus zur modernen Geriatrie (Herausgegeben von den Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz, Graz 2024). Siehe unter https://www.sublilium.at/.
[2] Helfried Valentinitsch, Anfänge des modernen Strafvollzuges in Österreich und die Gründung des Grazer Zucht- und Arbeitshauses. In: Reformen des Rechts. Festschrift zur 200-Jahr-Feier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz (Graz 1979), 148–151.
[3] Steiermärkisches Landesarchiv [in Folge: StLA], Weltliche Stiftungen [in Folge: WStA], Fasz. 5, H. 23.
[4] StLA, WStA, Fasz. 5. H. 55.
[5] Herta Haydinger, Fürsorge und Betreuung der Armen, Kranken und Waisen in Grazer Pflegeanstalten bis zum Ende des 18. Jahrhunderts (Diss. Graz 1977), 95; StLA, WStA, Fasz. 5, H. 492
[6] StLA, WStA, Fasz. 5, H. 199.
[7] StLA, WStA, Fasz. 5. H. 2229.
[8] Martin Scheutz/Alfred Stefan Weiss, Gebet, Fürsorge, Sicherheit und Disziplinierung. Das städtische Hospital als Lebens- und Wohnort in der frühen Neuzeit. In: Österreich in Geschichte und Literatur (mit Geographie) 53/4 (2009), 647.
Literatur (Auswahl)
- Elke Hammer-Luza, Im Arrest. Zucht-, Arbeits- und Strafhäuser in Graz (1700-1850) (Graz 2019).
- Elfriede Huber-Reismann, Anfänge der staatlichen Armenfürsorge am Beispiel des Grazer Armenhauses am Gries. In: Meinhard Brunner/Elke Hammer-Luza (Red.), „Von den Ärmsten wissen wir nichts ...". Zur Geschichte der Armut in der Steiermark (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark 74, Wien-Graz-Klagenfurt 2015), 206–211.
- Elfriede Huber-Reismann, Krankheit, Gesundheitswesen und Armenfürsorge. In: Walter Brunner (Hg.), Geschichte der Stadt Graz. Wirtschaft - Gesellschaft - Alltag. Band II (Graz 2003), 239–356.
- Martin Scheutz, Die Persistenz schlechter Luft und der Charme der Peripherie. Krankenhäuser in der österreichischen Stadt der Neuzeit. In: Lukas Morscher/Martin Scheutz u. a. (Hgg.), Orte der Stadt im Wandel vom Mittelalter zur Gegenwart. Treffpunkte, Verkehr und Fürsorge (Innsbruck-Wien-Bozen 2013).
- Alfred Stefan Weiss, "Noth, jammer, und elend ohne maaß." Das Grazer Armenhaus im 18. Jahrhundert. In: Jahrbuch des Steiermärkischen Landesarchivs 5 (2022), 119–146.
Mag. Dr. Elfriede Huber-Reismann, Studium der Geschichte und Volkskunde an der Karl-Franzens-Universität in Graz, Promotion 2006; selbstständige Historikerin, Leiterin des Historikerbüros Reismann Kumberg seit 2015, Vermittlungskoordinatorin am Diözesanmuseum Graz seit 2024.
Forschungsschwerpunkte: Medizin- und Sozialgeschichte, steirische Landesgeschichte, Familienforschung.