Historische Landeskommission für Steiermark
Die Historische Landeskommission für Steiermark (HLK) wurde 1892 über Beschluss des Steiermärkischen Landtages gegründet. Sie ist die viertälteste vergleichbare Institution im deutschen Sprachraum und die einzige in Österreich. Ihre Organisation und Aufgaben sind im Landesgesetz Nr. 66 vom 23. April 1994 festgelegt. Vorsitzender ist der jeweilige Landeshauptmann. Die Geschäftsführung ist einem ehrenamtlichen Geschäftsführenden Sekretär übertragen.
Die HLK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie besteht aus höchstens 30 Mitgliedern, die auf Lebenszeit berufen werden und sich bereits hervorragende Verdienste um die Geschichte bzw. geschichtliche Landeskunde der Steiermark erworben haben. Mitglieder, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, werden nicht in die Mitgliederzahl eingerechnet.
Daneben gehören der HLK auch noch 39 Korrespondent·innen an, die in den einzelnen Regionen des Landes wirken. Alle Mitglieder und Korrespondent·innen leisten ihre Arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich.
Die wichtigsten Merkmale der HLK als wissenschaftlicher Institution sind:
- Die volle Autonomie,
- die Freiheit von Weisungen und
- die freie Zuwahl von Mitgliedern und Korrespondent·innen der HLK.